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Gesellschaftsrecht | 19.11.2019

Gesellschafts­recht

Fachanwalt für Gesellschafts­recht: Beratungs­themen und Qualifikation

Gesellschafts­recht ist Kerngebiet des Wirtschafts­rechts und erfordert seriöse Beratung und hohe Spezialisierung des Rechts­anwalts

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Aus der Sicht eines Rechts­anwalts handelt es sich beim Gesellschaftsrecht um ein breit gefächertes Beratungsfeld. Charakteristisch für das Gesellschaftsrecht ist das zivil­rechtlich geprägte Verbandsrecht. Sein Regelungsgegenstand sind die Beziehungen zwischen den Gesellschaftsorganen und den Organmitgliedern, zum Beispiel in der AG, GmbH oder in der KG. Für die populärsten Gesellschaften bestehen spezielle Gesetze. Dabei handelt es sich um das BGB, AktG, GmbHG sowie die HGB-Vor­schriften. Darüber hinaus gibt es ein breites Spektrum an Gesetzen, die bilanzielle, steuerliche und ordnungsrechtliche Vorgaben für die Gesellschaften normieren. Wegen des großen Aktionsraums eines im Gesellschaftsrecht beratenden Rechts­anwalts ist er auf eine Spezialisierung und ständige Fortbildung angewiesen.

Rechtsformen im deutschen Gesellschaftsrecht

Für den gewerblich tätigen Unternehmer ist die Rechtsform der passenden Gesellschaft wichtig. Die Frage der richtigen Gesellschafts­rechts­form steht nicht nur bei der Unternehmens­gründung ganz weit oben auf der Prioritäts­liste. Auch im laufenden Betrieb muss die Rechtsform regelmäßig überprüft werden. Das Kleid der Rechtsform eines Unternehmens lässt sich jederzeit bei Bedarf ändern. Dabei spielen oftmals struktur­spezifische Aspekte eine Rolle, zum Beispiel die Vorbereitung der Unternehmens­nachfolge auf die nächste Generation. Eine gesellschafts­rechtliche Umwandlung und ein damit verbundener Rechtsform­wechsel sind oft auch steuer­getrieben.

Im Gesellschafts­recht herrscht eine Zwei­gleisigkeit der Gesellschafts­struktur: Auf der einen Seite gibt es die Personen­gesellschaften, wie die KG, OHG, GbR oder stille Gesellschaft. Auf der anderen Seite bestehen die Kapital­gesellschaften, die in der Unternehmens­praxis als AG oder GmbH vorzufinden sind. Jede einzelne Rechtsform hat ihre spezifischen Regelungen im gesellschafts­rechtlichen Geflecht des Verbands. Sowohl bei den Kapital­gesellschaften als auch bei den Personen­handels­gesellschaften bestehen für die jeweilige Rechtsform eigenständige Informations­rechte, Gewinn­ansprüche, Haftungs- und Beschluss­verhältnisse.

In der Unternehmenspraxis relevante Rechtsformen

Die passende Rechtsform wird abhängig von der Komplexität und Größe eines Betriebs ausgewählt. Bei der Rechtsform­wahl spielen aber auch die Beteiligungs-, Investitions­verhältnisse sowie steuerliche Aspekte eine sehr wichtige Rolle. Wenn man mal den Einzel­unternehmer ausblendet, werden im deutschen Mittelstand die nachfolgenden Gesellschafts­rechts­formen am häufigsten gewählt.

  • Nicht jede Aktien­gesellschaft ist auf dem Kapital­markt aktiv. Es gibt auch kleine Aktien­gesellschaften, für die das AktG Privilegierungen bei der Organisation vorsieht. Die Aktien­gesellschaft führt das Rechtsform­kürzel AG. Wird die AG an der Börse aktiv, kann sie im Rahmen eines IPOs für ihren allgemeinen Geschäfts­betrieb oder einzelne M&A-Projekte Eigen­kapital aufnehmen. Für die AG ist charakteristisch, dass ihre Aktionäre (Gesellschafter) nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Aktionäre haben - auch in einer kleinen AG - keine Weisungs­befugnisse gegenüber den Vorstands­mitgliedern. Der Vorstand handelt immer eigen­verantwortlich.
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird mit GmbH abgekürzt. Es gibt in Deutschland über eine Million GmbHs. Sie ist die populärste Gesellschafts­form im Mittelstand. Üblicherweise verfügt die GmbH über einen kleineren Gesellschafter­kreis. Anders als bei der AG verfügen die GmbH-Gesellschafter gegenüber ihrem Management über weitreichende Kontroll­rechte und Weisungs­befugnisse. Gemein mit der AG hat die GmbH die Haftungs­beschränkung. Für Gesellschafts­schulden haften nicht die Gesellschafter.
  • Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um das Pendant zur GmbH. Die GmbH & Co. KG gilt aus steuerlicher Sicht als eine Personen­gesellschaft. Anders als die GmbH gilt sie einkommen­steuerlich als transparent. Bei der GmbH & Co. KG wird eine GmbH mit einer KG kombiniert und beide Gesellschaften werden als ein Unternehmen verselbständigt. Die Komplementär-GmbH übernimmt die Geschäfts­führung und Haftungs­begrenzung. An der KG können sich die von der Haftung und Geschäfts­führung ab­geschnit­tenen Kommanditisten kapitalistisch beteiligen.
  • Die GbR stellt unter gründungs­spezifischen Gesichts­punkten die un­komplizierteste Gesellschafts­form dar. Sie kann bereits durch eine mündliche Absprache von zwei Gesellschaftern entstehen. In der Praxis wird die GbR oft Familien­pool oder Immobilien­pool eingesetzt. Neben einer reinen Vermögens­verwaltungs­gesellschaft wird die GbR auch als Einkaufs­gemeinschaft oder Joint Venture-Gesellschaft strukturiert. Sie ist sehr vielseitig einsetzbar.

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht: Ausbildung und Einsatzgebiet

Für einen Rechtsanwalt, der im Gesellschafts­recht berät und M&A-Maßnahmen begleitet, ist die Arbeits­spezialisierung von hoher Relevanz. Viele im Gesellschafts­recht beratende Anwälte verfügen über den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts­recht“. Die Fach­anwalts-Qualifizierung erhält ein Anwalt nach einer Fachanwalts­ausbildung, die von Leistungs­nachweisen und der Bearbeitung von handels- und gesellschafts­rechts­bezogenen Praxis­fällen begleitet wird. Nach dem Erwerb des Fachanwalts­titels muss der Rechtsanwalt sich laufend im Wirtschafts- und Gesellschafts­recht fortbilden. Die Pflicht zur laufenden Fortbildung ist der Komplexität, der sich ändernden Rechtsprechung und Gesetz­gebung im Gesellschafts­recht geschuldet.

Weiterführende Informationen zum Gesellschafts­recht finden Sie auf der Homepage von ROSE & PARTNER – Rechts­anwälte Steuer­berater unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html

Ein Fachbeitrag von

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