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Luftverkehrsrecht und Reiserecht | 16.03.2015

Sicherheit

Flugpassagiere müssen am Flughafen Testfoto mit Fotokamera machen

Entscheidungsbesprechung von Rechtanwalt Joachim Cäsar-Preller (Verwaltungsgericht München, Urteil vom 11.12.2014, Az. M 24 K 14.1502)

Das Verwaltungsgericht München legte in einem aktuellen Urteil fest, dass Passagiere bei einem Verlangen nach einem Testfoto ein solches machen müssen.

Es naht die Reisezeit im Sommer und ein Urlaub ist auch bereits gebucht. Im Gepäck für eine Reise ist oftmals auch eine Fotokamera, um Erlebnisse auf einer Reise als Erinnerung festhalten zu können. Sicherheitsmitarbeiter auf Flughäfen verlangen von Passagieren häufig, mit ihrer Fotokamera ein Testfoto zu machen, um sicherzustellen, dass es sich bei einer Kamera auch wirklich um eine solche handelt und nicht etwa um eine Bombe.

In einem Urteil legte das Verwaltungsgericht München jetzt fest, dass Passagiere bei einem Verlangen nach einem Testfoto ein solches machen müssen (Az.: M 24 K 14.1502).

Ein Fluggast sowie späterer Kläger war von Sicherheitspersonal im konkreten Fall zur Anfertigung eines Testfotos mit seiner Kamera gebeten worden, was jener aber ablehnte, weil seine Speicherkarte voll sei. Ihm wurde als Folge ein Zutritt zum Abflugbereich verweigert und er verpasste so seinen gebuchten Flug. Hiergegen klagte er. Aber ohne Erfolg, seine Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Laut Richtern sei eine Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit einer Kamera zulässig.

Es empfiehlt sich also, den Anweisungen vom Sicherheitspersonal Folge zu leisten, um seinen Flug antreten zu können.

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