[03.12.2020] 



Das Landgericht Hannover hat die Position von Urlaubern bei Ärger mit der Erstattung von stornierten Reisen in der Corona-Pandemie gestärkt. Das Gericht entschied nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass Tui Deutschland es Kunden auf seiner Webseite nicht unangemessen schwer machen darf, nach einer Coronabedingten Reiseabsage Erstattungsansprüche geltend zu machen. (Az. 13 O 186/20).