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Internetrecht und Vertragsrecht | 19.11.2015

Branchenbuchabzocke

GES Registrat GmbH, IM Internet Medien Service GmbH, Vogel Medien Verlag SRL und andere Branchenbuchanbieter - Sie fühlen sich reingelegt und abgezockt?

Die SI Rechtsanwaltsgesellschaft hilft bei Branchenbuchabzocke

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Berlin, 19.11.2015. Die SI Rechtsanwaltsgesellschaft hilft Ihnen, wenn Sie Ärger mit einem Internet-Branchenbuch haben. Unsere Rechtsanwälte haben als einen Schwerpunkt in unserer Kanzlei das Thema „Branchenbuchabzocke“.

Branchenbuch­anbieter legen Firmen und Gewerbetreibende rein

Die Masche bei der so genannten „Branchenbuchabzocke“ ist immer ähnlich: Die Anbieter (Liste dubioser Branchenbuch­anbieter von A-Z) verschicken an Firmen und Gewerbetreibende, ja sogar an Kindergärten und Kirchen Briefe oder Faxe. Manchmal sehen die Schreiben amtlich aus, so dass viele glauben, sie müssten für eine Behörde ihre Firmendaten bestätigen bzw. korrigieren. Das glauben zumindest viele unserer Mandanten, die aktuell Schreiben der GES Registrat GmbH - Gewerberegistrat erhalten haben.

Hier finden Sie Branchenbuch­anbieter, die zurzeit besonders aktiv sind, z.B.:

GES Registrat GmbH - Gewerberegistrat

BBI Reklam TIC A.S. / Bürgerinfo / VIVAG Marketing

deinbranchenbuch.de GmbH

IM Internet Medien Service GmbH / regionalesbranchenbuch.net

ISC Reklam / Bürgerinfo/Torus Verlag GmbH

Vogel Medien Verlag SRL / regionale-auskunft.com / „Regionales Branchenbuch“

VGA Media / Bürgerinfo / VIVAG Marketing

BNBC Media LLC / Bürgerinfo / AktivaInkasso GbR

WMV Wagner Marketing Verlag / branchenbuch-aktuell.com

Lesen Sie auch unsere aktuellen News zu dubiosen Branchenbuchbuchanbietern.

Korrekturabzug

Manche Schreiben vermitteln auch den Eindruck als würde bereits eine Geschäftsbeziehung bestehen und es müssten nur Daten korrigiert werden. Oft sind diese Schreiben mit dem Wort „Korrekturabzug“ überschrieben. Bei anderen Schreiben glauben Getäuschte, es handele sich um eine Offerte der „Gelben Seiten“.

Sie haben eine Rechnung oder Mahnung erhalten?

Sie sollen für einen - ungewollten - Eintrag in ein dubioses Verzeichnis bezahlen von dem Sie bisher nichts gehört hatten und das Sie bisher auch noch nicht kannten? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützung zum Pauschalpreis an. Beachten Sie unser aktuelles Angebot.

Weitere Informationen zum Thema

mehrere Listen von - uns bekannten - Branchenbuch­anbietern

Bei Fragen zur Branchenbuchabzocke rufen Sie uns bitte unter (030) 31 00 44 00 an. Das Erstgespräch ist für Sie in jedem Fall kostenlos.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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