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Vertragsrecht | 15.01.2016

Vertragsfalle

Gewerberegistrat.de und Freiberufregistrat.de der GES Registrat GmbH: Was steckt hinter dem Gewerberegistrat und dem Freiberufregistrat und wie geht die GES Registrat GmbH vor?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die erst im Januar 2015 gegründete GES Registrat GmbH will mit einem Trickformular das große Geld machen. Einige sprechen von Betrug. Andere von Abzocke. Jedenfalls haben die Machenschaften der GES Registrat mit ihrem Verzeichnis „Gewerberegistrat“ und „Freiberufregistrat“ ein ganz ordentliches Geschmäckle, so dass sich schon verschiedene Städte und Gemeinden veranlasst sahen, vor der GES Registrat zu warnen. In unserer Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir eine ganze Reihe von Mandanten gegen die GES Registrat GmbH, die sich von der Firma reingelegt und - so sagen sie uns - „betrogen“ fühlen.

Seit ca. Mitte Januar tritt eine neue Firma bei der Branchenbuchabzocke auf den Plan. Diesmal will die Firma GES Registrat GmbH aus Berlin abzocken. Sie wandelt dabei auf den Pfaden der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bekannter unter dem Namen „Gewerbeauskunft-Zentrale“, die in den letzten Jahren zehntausende Gewerbetreibende in Deutschland abgezockt hat. Viele zahlten. Zum Glück nicht alle. Unsere Kanzlei hat auch schon mehrfach über die Gewerbeauskunft-Zentrale ausführlich berichtet.

GES Registrat GmbH nimmt sich GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) als Vorbild

Jetzt scheint das Spielchen von vorn zu beginnen. Eine große Anzahl von Gewerbetreibenden und Freiberuflern erhielt in den letzten Tagen Post von der GES Registrat GmbH. Das Vorgehen der GES Registrat entspricht in weiten Teilen dem Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale.

Wer ist die GES Registrat GmbH?

Die GES Registrat GmbH hat ihren Sitz in der Gerichtsstr. 65 in 13347 Berlin. Das ist in Wedding. Auch wenn der Sitz der GES Registrat – sicher rein zufällig – in der Gerichtsstraße ist, ein Amt, eine Behörde oder eine sonstige staatliche Betriebseinheit ist die GES Registrat GmbH nicht.

GES Registrat GmbH ist seit Anfang Januar im Handelsregister eingetragen

Erst vor kurzem, am 08.01.2015 wurde die GES Registrat GmbH in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zum Aktenzeichen HRB 163920 B eingetragen. Als Geschäftsgegenstand wird „Datenmanagement“ angegeben. Geschäftsführer der GES Registrat ist der im November 1983 geborene Diplom-Kaufmann Patrick Zilm aus Magdeburg.

GES Registrat GmbH mit Internetseite registrat.de

Die GES Registrat GmbH betreibt drei Webseiten:

  • Registrat.de
  • Gewerberegistrat.de
  • Freiberufregistrat.de

Wer in den Browser gewerberegistrat.de oder freiberufregistrat.de eingibt, wird zur Hauptseite www.registrat.de weitergeleitet.

Dort findet sich dann das „Gewerberegistrat & Freiberufregistrat Deutschland“. Es heißt dann ganz schön offiziell: „Öffentliches Branchenverzeichnis aus allen Regierungsbezirken“ Weiter ist zu lesen: „Aktuell 5.497.518 Einträge“

Die „Registrat-Nr.“

Man kann dann in einer deutschlandweiten Suche nach der „Registrat-Nr.“ suchen. Nur zur Erinnerung: Wir sind nicht beim offiziellen Handelsregister, wo jede Firma eine Handelsregisternummer hat. Bei der GES Registrat GmbH handelt es sich um eine rein private Firma, die eine eigene private „Registrat-Nr.“ verteilt. Eine Nummer, die unserer Ansicht nach keine Firma und kein Freiberufler benötigt.

Wie wird man als Gewerbetreibender oder Freiberufler bei Gewerberegistrat und Freiberufregistrat registriert?

Es scheint nicht viele zu geben, die registrat.de kennen und sich dort aktiv von sich aus kostenpflichtig anmelden. Die GES Registrat GmbH ist sehr bemüht, dass möglichst viele Freiberufler und Gewerbetreibende bei registrat.de zu finden sind.

Daher verschickte die GES Registrat in den vergangenen Wochen zehntausende Briefe mit Formularen (siehe hier ein Beispiel für das Formular von Geweberegistrat).

Die GES Registrat GmbH verwendet für ihren Versand graue Briefumschläge, so wie es viele Behörden machen. So halten viele das Schreiben für amtlich (vgl. unser Foto des Briefumschlags).

Schreiben vom Gewerberegistrat in grauem BriefumschlagQuelle: SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Formulare sind mit „Gewerberegistrat“ oder „Freiberufregistrat“ überschrieben. Was genau das sein soll, wird nicht verraten. Auf viele Angeschriebene machen die Formulare aber einen sehr amtlichen Eindruck.

„Erfassung gewerblicher Einträge (§ 14 BGB)“

„Erfassung gewerblicher Einträge (§ 14 BGB)“ heißt es ganz oben links auf dem Formular. Rechts daneben steht groß und fett „GEWERBEREGISTRAT“. Unter dem Wort „Gewerberegistrat“ findet sich ein Phantasielogo. Im Kopf des Formulars ist auch eine „Registrat-Nr.“ zu finden.

Auf dem Formular sind bereits Daten voreingetragen. Die Angeschriebenen sollen dann prüfen, ob die Daten korrekt sind. Sie werden aufgefordert, die Daten zu ergänzen und / oder zu korrigieren. „Ergänzen oder korrigieren Sie bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten“, heißt es auf dem Formular.

„Bitte mit Ihrer Unterschrift bestätigen“

Dann soll man „Die Daten bei Annahme des Angebotes nochmals auf Richtigkeit kontrollieren“ und „Bitte mit Ihrer Unterschrift bestätigen“. Freundlicherweise gibt es eine gebührenfreie Rückfaxnummer, an die man das Formular zurückfaxen kann.

Keine Telefonnummer auf dem Formular für Rückfragen

Eine Telefonnummer ist dem Formular nicht angegeben. Wohl aus gutem Grund. Man mag sich ja gar nicht vorstellen, wie da die Telefondrähte glühen könnten, wenn die vielen Angeschriebenen auf die Idee kämen bei der GES Registrat nachzufragen, was es mit dem Formular auf sich hat.

Formular macht amtlichen Eindruck

Das Formular macht auf den ersten Blick einen sehr amtlichen Eindruck. So amtlich, dass viele Kommunen auf ihren Webseiten vor den Schreiben der GES Registrat GmbH bereits warnen. Der amtliche Eindruck wird durch das graue Behördenpapier auf dem das Formular gedruckt ist, noch verstärkt.

Wer das Formular ausfüllt und an die gebührenfreie Faxnummer 0800/555 5 111 zurückfaxt, erhält dann nur wenig später eine Rechnung.

Rechnung?

Warum Rechnung? Dass der ganze „Spaß“ nicht kostenlos ist, wird jedem, der das Formular ausgefüllt und zurückgesendet hat, spätestens klar, wenn von der GES Registrat GmbH nur wenige Tage nach Rücksendung des Formulars eine Rechnung über 588,- Euro im Briefkasten liegt.

„Eintragung / Leistungsberechnung Standardeintrag“

Auf der Rechnung heißt es dann „Eintragung / Leistungsberechnung Standardeintrag“ An dieser Stelle vergessen die Verantwortlichen der GES Registrat GmbH leider zu erwähnen, welcher Zeitraum abgerechnet wird. Die Rechnung über 588,- Euro bezieht sich nämlich auf (zunächst) 1 Jahr.

Vorsicht vor erneuter Rechnung! Es bleibt nicht bei einer Rechnung!

Achtung: Wer die Rechnung bezahlt, wird nächstes Jahr eine neue, weitere Rechnung erhalten! Das steht zwar nicht auf der Rechnung. Man findet diese Information aber im Kleingedruckten auf dem Formular, das man freundlicherweise für die GES Registrat GmbH ausgefüllt und an diese zurückgeschickt hat und vielleicht daher nicht mehr zur Hand hat. Im kleingedruckten Fließtext des Formulars findet sich der Hinweis, dass der Standard-Eintrag 588 Euro jährlich kostet. Wer genau das Kleingedruckte entziffert, findet auch den Satz: „Die Prüfung und Berechnung erfolgt einmal in Jahr.“

Wer sich jetzt fragen sollte, warum die Berechnung einmal im Jahr erfolgt, sollte auch folgenden kleingedruckten Satz kennen: „Durch die Unterzeichnung wird der Standardeintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt“.

Damit dürfte klar sein, dass also nächstes Jahr (im 2. Vertragsjahr) erneut eine Rechnung über 588,- Euro ins Haus flattern wird. Und alle, die sich jetzt ärgern und zähneknirschend die Rechnung bezahlen, werden sich nächstes Jahr wieder tüchtig ärgern.

1.176 Euro für zwei Jahre - und es wird noch teurer!

Damit kostet der „Eintragungsspaß“ dann schon 1.176 Euro. 1.176 Euro für einen Eintrag in ein unbekanntes Gewerberegistrat bzw. Freiberufregistrat auf der Internetseite Gewerberegistrat.de oder Freiberufregistrat.de, die jeweils zur gleichen Seite Registrat.de führen. Und bei „nur“ 1.176 Euro bleibt es nicht.

Auch im 3. Vertragsjahr kassiert die GES Registrat GmbH 588,- Euro

Kleingedrucktes zu lesen, kann sich lohnen. Denn der Satz auf dem Formular „Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese sind einzusehen unter Gewerberegistrat.de/agb,“ ist nicht ganz unwichtig. Denn auf der Webseite unter Punkt 4. der allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich die folgende Regelung zum Vertrag: „Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer der Parteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der gerade aktiven Vertragslaufzeit gekündigt wird.“ Mit „Er“ ist der Vertrag bzw. Eintrag gemeint.

Damit dürfte klar sein, dass auch im 3. Vertragsjahr erneut eine Rechnung über 588,- Euro ins Haus flattert.

Und wer nicht kündigt, wird auch in den Folgejahren eine Rechnung erhalten und noch viel „Freude“ mit der GES Registrat GmbH haben.

Natürlich nur solange, wie sich nicht herausstellen sollte, dass die ganze Abzockmasche der GES Registrat GmbH nicht doch ein groß angelegter strafrechtlich relevanter Betrug ist und die Hintermänner zwischenzeitlich hinter Gitter kommen. Dann mag mit dem Rechnung schreiben der GES Registrat GmbH auch früher Schluss sein.

Wenn man die Rechnung der GES Registrat nicht bezahlt, was passiert dann?

Wenn man sich von der GES Registrat GmbH reingelegt oder betrogen fühlt, kann man natürlich die Rechnung in den Papierkorb werfen. Helfen tut das aber nicht.

Die GES Registrat GmbH ist hartnäckig und schreibt immer wieder. Zunächst kommt „nur“ eine Mahnung. Wer dann nicht die Rechnung der GES Registrat GmbH bezahlt, bekommt stärke Geschütze der GES Registrat GmbH zu spüren.

Glücklich ist, wer nicht auf das Formular reagiert und nicht unterschreibt

Wer das Formular zunächst nicht unterschreibt, ist vorerst noch sicher vor den Fängen der GES Registrat GmbH.

GES Registrat schreibt Stornorechnungen

In immer mehr Fällen von Mandanten, die wir gegen die GES Registrat GmbH vertreten, storniert die GES Registrat GmbH mittlerweile ihre Rechnungen (siehe: GES Registrat GmbH schreibt Stornorechnung für Gewerberegistrat).

Hunter Forderungsmanagement GmbH mahnt jetzt

Wer seine Rechnung bei der GES Registrat GmbH nicht bezahlt, erhält neuerdings ein Inkassoschreiben der Hunter Forderungsmanagement GmbH (siehe: Hunter Forderungsmanagement GmbH betreibt Inkasso für Gewerberegistrat). Um Druck auf den zahlungsunwilligen Kunden aufzubauen, droht das Inkassounternehmen mit weiteren Mahn- und Forderungskosten sowie einem Schufa-Eintrag. Mit einem seriösen Geschäftsgebaren hat dies nichts zu tun.

Drohung mit Urteil des Amtsgerichts Wedding

Die Hunter Forderungsmanagement GmbH fügt zudem manchen ihrer Schreiben ein Urteil des Amtsgerichts Wedding hinzu. Dieses ist zwar zu Gunsten der GES Registrat GmbH ergangen. Es ist aber zu beachten, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelt. Ein solches Urteil ergeht ohne Prüfung dahingehend, ob dem Kläger der Anspruch wirklich zusteht. Ein Versäumnisurteil beruht allein darauf, dass eine Partei entweder auf die Klage nicht reagierte oder zum Verhandlungstermin nicht erschienen und somit säumig ist. Zudem vertreten wir die Ansicht, dass das Urteil durch ein abgekartetes Spiel entstanden ist. Die GES Registrat GmbH hat sich mit einem Kunden abgesprochen. Dieser sollte sich gemäß der Absprache nicht gegen die Klage zur Wehr setzen, damit ein Versäumnisurteil zu Gunsten der GES Registrat GmbH ergehen kann. Das Urteil dient damit allein dazu, Druck gegenüber den zahlungsunwilligen Kunden aufzubauen und diese einzuschüchtern.

Rechtsanwalt Michael Borth tritt auf den Plan

Mittlerweile hat die GES Registrat GmbH auch einen Anwalt, der versucht die dubiosen Forderungen einzutreiben. Rechtsanwalt Michael Borth verlangt innerhalb einer von ihm gesetzten Frist Zahlung der offenen Forderung und droht zugleich mit einer Zahlungsklage.

In seinem Mahnschreiben nennt Rechtsanwalt Michael Borth auch eine Telefonnummer für Rückfragen. Scheinbar möchte Rechtsanwalt Borth die Rückfragen aber nicht selbst beantworten. Er nennt daher am Ende des Schreiben die Telefonnummer der Hunter Forderungsmanagement GmbH. An diese sollten sich die gemahnten dann bitte wenden.

Letzte außergerichtliche Mahnung von Hunter Forderungsmanagement GmbH

Mit Datum vom 13.01.2016 versendet die Hunter Forderungsmanagement GmbH Schreiben, die mit „Letzte außergerichtliche Mahnung“ betitelt sind. Die Hunter Forderungsmanagement GmbH schreibt, dass die Forderung der GES Registrat GmbH an die Hunter Forderungsmanagement GmbH veräußert worden sei. Bei Fragen zu diesen Schreiben steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei gern zur Verfügung.

Anwaltliche Hilfe - Was kann man tun?

Wer Rechnungen oder Mahnungen der GES Registrat GmbH oder der Hunter Forderungsmanagement GmbH wegen eines angeblich beauftragten „Standardeintrags“ auf Gewerberegistrat oder Freiberufregistrat.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

(Dieser Artikel wurde am 15.01.2016 aktualisiert und erweitert)

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