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Vertragsrecht | 16.08.2019

Branchen­buch­abzocke

„Google Auffind­barkeit Vertrag“: MM Access AG mit „Das Blaue Branchen­buch“ auf Kundenfang

Telefonischer Vertrags­schluss per Gesprächs­aufzeichnung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die MM Access AG geht für ihr Verzeichnis namens „Das Blaue Branchen­buch“ unter Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern telefonisch auf Kundenfang.

Vertragsfalle durch Gesprächsaufzeichnung

Wer dabei einer Gesprächs­aufzeichnung zugestimmt hat, wird nachfolgend eine Rechnung erhalten. Durch diese rechnet die MM Access AG einen „Google Auffind­barkeit Vertrag“ ab. Dahinter steckt nichts Weiteres als ein Vertrag über einen 12-monatigen Branchen­buch­eintrag in dem Verzeichnis „Das Blaue Branchen­buch“.

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Kämpfen Sie für Ihr Recht

Wer eine Rechnung der MM Access AG in Sachen „Blaues Branchen­buch“ erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Haupt­beitrag zur MM Access AG.

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