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Internetrecht und Vertragsrecht | 18.08.2016

Branchenbuchabzocke

IBV - Internet Branchenverzeichnis Deutschland SLU firmiert sich in Online Branchendienst Deutschland SLU um

Kunden sollen für ungewollt kostenpflichtige Einträge zahlen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Das Internet Branchenverzeichnis Deutschland SLU firmiert sich in Online Branchendienst Deutschland SLU um.

Wir haben Schreiben der National Inkasso GmbH erhalten, wonach sich die IBV - Internet Branchenverzeichnis Deutschland SLU in Online Branchendienst Deutschland SLU umfirmiert hat. Inwiefern dies der Wahrheit entspricht oder lediglich der Täuschung und Verschleierung dient, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedenfalls hat die IBV ein Internetverzeichnis namens www.ibv-de.com betrieben. Die Online Branchendienst Deutschland SLU dagegen betreibt das Register www.online-branchendienst.de. Auch die Preise für die jeweiligen Einträge unterscheiden sich. Von einer bloßen Umfirmierung kann daher keine Rede sein.

Anwaltliche Hilfe

Wer Schreiben in Sachen IBV - Internet Branchenverzeichnis Deutschland SLU oder Online Branchendienst Deutschland SLU wegen eines ungewollt beauftragten Branchenbucheintrags erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur Online Branchendienst Deutschland SLU.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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