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Internetrecht und Vertragsrecht | 09.02.2016

Branchenbuchabzocke

In Sachen IBV-De.com storniert das IBV - Internet Branchenverzeichnis den Vertrag

Internet Branchenverzeichnis Deutschland SLU verzichtet auf Forderung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Erfolgreiche Abwehr gegen Forderung wegen angeblich beauftragtem Branchen-Neueintrag im Branchenregister IBV-De.com.

Die Internet Branchenverzeichnis Deutschland SLU hat auf unser Betreiben den angeblich geschlossen Vertrag mit unserer Mandantschaft storniert. Ursprünglich hatte das Unternehmen eine Zahlung von 399,00 Euro verlangt. Unserer Ansicht nach besteht die Forderung jedoch nicht, da der Vertrag täuschungsbedingt zustandegekommen ist. Die Stornierung des Vertrags zeigt, dass ein Vorgehen gegen die Internet Branchenverzeichnis Deutschland SLU durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam ist.

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Anwaltliche Hilfe

Wer daher eine Rechnung des Internet Branchenverzeichnisses Deutschland SLU wegen eines ungewollt beauftragten Branchen Neueintrags auf IBV-De.com erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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