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Forderungseinzug und Inkassorecht | 27.11.2017

Inkasso­institute

Inkasso und Abzocke: Das unseriöse Vorgehen mancher Inkasso­institute

In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie über das unseriöse Vorgehen mancher Inkasso­institute informieren

In meiner Anwalts­tätigkeit werde ich immer wieder von Mandanten beauftragt, welche sich gegen Inkasso­institute zur Wehr setzen müssen, weil sie sich von diesen stark unter Druck gesetzt fühlen.

So hat beispiels­weise ein Mandant folgendes Schreiben von einem Inkasso­institut erhalten:

Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer 54572 vom 01.05.2017 noch immer nicht beglichen.

Wir haben nun einen Voll­streckungs­titel bei Gericht gegen Sie erwirkt.

Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 04.08.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wert­gegenstände zu pfänden.

Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Klein­transporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird eine Spedition beauftragt.

Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüssel­dienst hinzu­gezogen, der die Tür dann öffnen wird.

Die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.

Sollten Sie Widerstand leisten, werden wir die Polizei hinzuziehen.

Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die un­verzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahl­system, bis spätestens Dienstag, den 01.08.2017.

Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wert­gegenstände zu pfänden und zu veräußern.

Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogerie­märkten und vielen mehr.

Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter www.amazon.de kaufen.

Ihre Registrierungs­daten:

E-Mail Adresse: xxx

Anmelde­zeitpunkt: xxx

Ihre IP-Adresse: xxx (dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres Computers)

Internet­provider: xxx

Vielen Dank

Hierzu sind einige Anmerkungen dringend erforderlich:

Das Inkassoinstitut behauptet, dass ein Vollstreckungstitel erwirkt worden sei

Diese Angabe ist schlichtweg falsch. Ein Voll­streckungs­titel existierte tatsächlich nicht. Ein solcher ist unserem Mandanten weder zugestellt worden, noch wurde ein solcher Titel überhaupt durch das Inkasso­institut beantragt.

Hierzu müssen Sie wissen, dass ein Voll­streckungs­titel nicht existieren kann, ohne dass Sie hiervon Kenntnis haben durch eine entsprechende Zustellung durch das betreffende Gericht.

Das Inkassoinstitut droht mit einer Vollstreckung

Eine Voll­streckung ist jedoch nicht möglich ohne einen Voll­streckungs­titel. Das Inkasso­institut kündigt die Voll­streckung durch ein „Inkassoteam“ an. Voll­streckungen werden jedoch in Deutschland ausschließlich durch die Voll­streckungs­organe, also Gerichts­vollzieher und Voll­streckungs­gericht durch­geführt. Nur diese Stellen haben die rechtliche Befugnis zur Durchführung von Voll­streckungen.

Das Inkasso­institut kündigt den Abtransport von Wert­gegenständen mittels Klein­transporter oder Spedition an

Tatsächlich ist dieses aus den obigen Gründen nicht möglich.

Das Inkasso­institut kündigt die Öffnung der Wohnungs­tür an

Auch dieses geht aus den obigen Gründen selbstverständlich nicht.

Das Inkasso­institut kündigt an, dass die Polizei bei der Durchführung der „Voll­streckung“ behilflich sein wird

Tatsächlich führt die Polizei selbstverständlich nicht die Voll­streckung von zivilrechtlichen Titeln durch.

Die gesamte Vorgehensweise des Inkasso­instituts kann nur als völlig unseriös angesehen werden.

Sollten auch Sie sich derartiger Druck­ausübung ausgesetzt sehen, sollten Sie sich dringend hiergegen zur Wehr setzen.

Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

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