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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 28.11.2016

Euro Grundinvest (EGI) Fonds

Insolvenz der Euro Grundinvest (EGI) Fonds - Anwalt: Anleger bangen um ihr gesamtes Vermögen

Anleger sollten die Initiative übernehmen und versuchen eine neue Komplementärin einsetzen, um die unbeschränkte Privat­haftung abzuwenden

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE hielt mit Unterstützung der Euro Grundinvest Anleger e.V. am 26.10.2016 einen Investoren­call für die EGI-Fonds Anleger ab. Anlass waren die Insolvenz­anträge für die so genannten Gründungs­gesellschaften. Der Investoren­call öffnete vielen Fondanleger die Augen. Zentraler Aspekt war die Klärung der unbeschränkten Privat­haftung, die bis dahin für die meisten Geldanleger neu war. Die Anleger sind nun besorgt und wissen nicht, was mit ihrem Geld sein wird.

Umfang der Anlegerhaftung

Wenn dem Insolvenz­antrag der Euro Grundinvest Management GmbH (= Komplementärin) stattgegeben wird, müssen die Investoren damit rechnen, unbeschränkt zu haften, d.h. mit ihrem kompletten privaten Vermögen. Davon betroffen ist das ganze Vermögen der Geldanleger, vom Sparbuch bis hin zum Lohn. Die Fonds­anleger müssten im schlimmsten Falle alles offen legen und das jahrelang hart ersparte Geld stünde dann in der Folge Gläubigern des von Ihnen gezeichneten EGI-Fonds zur Verfügung.

Dies geschieht bei Ausstieg der insolventen Komplementärin, weil aus dem Fonds, an dem sich die Anleger beteiligt haben, im Endeffekt eine offene Handels­gesellschaft (OHG) wird. Dass dies nicht gewollt ist, sollte jedem klar sein, deshalb muss sich schnellst möglich eine Lösung gegen diese Haftung finden. Die Situation spitzt sich bei den vier noch verbliebenen Fonds noch weiter zu, da nicht nur die Komplementärin, sondern auch die geschäfts­führende Kommanditisten (Euro Grundinvest Consulting GmbH) und die im Interesse der Anleger tätige Kommanditistin (= OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungs­treuhand Management GmbH & Co. KG) im Insolvenz­antrags­verfahren sind.

Leider hat die bisherige Fonds­geschäfts­führung für die Anleger kein taugliches Konzept vorgelegt, dass diese Gefahr beseitigt.

Möglichkeit der Krisenabwendung

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE hat eine ganze klare Ziellösung vor Augen. Es muss eine neue Komplementärin berufen werden. Diese würde als neue Hafterin der Gesellschaft eingetragen sein. Um diese bestmögliche Lösung in die Tat umsetzen zu können, bedarf es der Mehrheit der Gesellschafter. Deshalb ist es für die Investoren sehr wichtig, aktiv zu werden. Die Kanzlei steht dabei beratend zur Seite. Denn andernfalls könnte es zu jahrelangen Prozessen kommen, die massig Geld kosten würden. Und von dem niemand jetzt wüsste, wie sie nach vielen Jahren der Prozess­dauer ausgehen.

Auch Anleger, die ihre Fonds­beteiligung gekündigt haben, sind davon betroffen, da sie noch 5 Jahre ab der Kündigung haften. Anleger, die nur über Genuss­rechte verfügen, sind nicht von der persönlichen Haftung betroffen.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke RECHTSANWÄLTE

Anleger der

Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG

Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG

Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG

Euro Grundinvest Deutschland 20 GmbH & Co. KG

sollten in jedem die Chance nutzen, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen, und sich daran beteiligen, dass eine neue Komplementärin eingesetzt wird. Nähere Informationen dazu und die Option, sich dafür einzusetzen, finden Sie in unserem Rundbrief Nr. 4 außerdem werden Sie dann als Anleger über die neuen Entwicklungen informiert.

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE hat in den vergangenen 10 Jahren bereits eine Reihe von Fonds dadurch vor dem finanziellen Ausbluten der Fonds durch das Miss­management der Fonds­geschäfts­führung bewahrt und Anleger­gelder geschützt, weil sie in zahlreichen Fällen die juristischen Arbeiten zum Auswechseln der Komplementärin durch­geführt hat und das gesamte Prozedere mit ihrem fachlichen know how begleitete.

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