wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Insolvenzrecht und Kapitalanlegerrecht | 16.07.2018

Insolvenz

Insolvenz der P & R Gesellschaften: Keine guten Nachrichten vom Insolvenz­verwalter

Einnahmen aus der Container-Vermietung reichen zur Deckung der Ansprüche der Anleger nicht aus

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Die Insolvenz­verwalter der P & R Gesellschaften gehen von erheblichen Verlusten der Anleger aus. Mit ihrer Presse­mitteilung vom 25.06.2018 teilen die Insolvenz­verwalter der P & R Gesellschaften mit, dass die Einnahmen aus der Container-Vermietung „bei weitem“ nicht ausreichen, um die Ansprüche der Anleger decken zu können.

Zwar kündigen die Insolvenz­verwalter an, dass das Vermögen der Schweizer P & R Gesellschaft für die Anleger verwertet werden wird. Die Schweizer P & R Gesellschaft verfügt jedoch nur über 618.000 Container. Demgegenüber sind an 54.000 Anleger 1,6 Mio. Container „verkauft“ worden. Dass mehr Container als vorhanden an Anleger verkauft worden sind, begann nach Auskunft der Insolvenz­verwalter bereits vor über 10 Jahren. Die Insolvenz­verwalter kündigen an, die Vorgänge detailliert aufzuarbeiten und Haftungs­ansprüche gegen Verantwortliche zu prüfen und ggf. zu erstreiten.

Verwertung der Container für alle Anleger

Die Insolvenz­verwalter kündigen in ihrer Presse­mitteilung ebenso an, sämtliche vorhandenen Container für alle Anleger verwerten zu wollen. Dies soll auch für solche Container gelten, die einem Anleger konkret zuzuordnen sind. So wollen die Insolvenz­verwalter auch solche Container für alle Anleger verwerten, für die einzelne Anleger ein Eigentums­zertifikat erhalten haben. Dies begründen die Insolvenz­verwalter damit, dass Anleger mit Eigentums­zertifikat aus rechtlichen Gründen kein Eigentum an den Containern erworben haben sollen. Näher begründet wird dies nicht.

Insolvenzverwalter verneinen Aussonderungsrechte einzelner Anleger

Die Insolvenz­verwalter verneinen damit Aussonderungs­rechte einzelner Anleger und streben offenkundig lediglich eine Verwertung der Container für alle Anleger an. Dies erweist sich für die Insolvenz­verwalter als weniger aufwendig. Dies untermauern die Insolvenz­verwalter mit der Warnung, dass eine Auseinander­setzung über Eigentums­rechte des einzelnen Anlegers das Vertrauen der Container-Mieter zerrütten könnte und damit Standkosten drohen könnten. In der Presse­mitteilung aus April 2018 positionierten sich die Insolvenz­verwalter noch neutraler und verneinten ein Risiko von Stand­gebühren, wenn die Container ungestört weiter vermietet werden können. Dabei ist es grund­sätzlich nicht ausgeschlossen, dass auch Container von Anlegern mit Eigentums­zertifikat weiter vermietet werden.

Ende Juli soll das Insolvenzverfahren eröffnet werden

Die Insolvenz­verwalter kündigen an, dass das Insolvenz­verfahren Ende Juli 2018 eröffnet werden soll. Zu diesem Zeitpunkt soll auch das Gutachten zu den Insolvenz­gründen vorliegen. Im Anschluss sollen den Anlegern Formulare zur Forderungs­anmeldung übermittelt werden. Weiterhin kündigen die Insolvenz­verwalter eine Versammlung der Insolvenz­gläubiger für Oktober 2018 an, über die auch ein schriftlicher Bericht erstellt werden soll.

Anleger mit Eigentumszertifikaten sollten ihre Rechte einfordern

Anleger mit Eigentums­zertifikaten sollten den Insolvenz­verwalter auf ihr Eigentums­recht hinweisen und konkret einfordern, welche Einwände der Insolvenz­verwalter gegen das jeweilige Eigentums­recht erhebt. Nach Auffassung der ARES Rechts­anwälte kann das Anliegen der Insolvenz­verwalter, das Insolvenz­verfahren schlank zu halten, nicht darüber entscheiden, welche Rechte die Anleger haben.

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich in unserer Interessengemeinschaft registrieren

Für betroffene Anleger hat die Kanzlei ARES Rechts­anwälte, eine auf die Vertretung von Kapital­anlegern spezialisierte Sozietät, eine Interessen­gemeinschaft eingerichtet, bei der sich Anleger kostenlos und unverbindlich registrieren können, um weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens zu erhalten und Interessen bündeln zu können.

Für eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles nehmen Sie zu uns zunächst völlig unverbindlich telefonisch unter 069 / 77 03 94 69-0 oder per E-Mail Kontakt auf.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5595