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Schadensersatzrecht | 02.07.2019

Abgas­skandal

KBA dehnt Unter­suchungen bei Mercedes aus

Verdacht auf „unzulässige Abschalt­vorrichtung“ für Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 und der Abgasnorm Euro 5

Das könnte für Daimler noch bitter werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 21. Juni 2019 den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalt­einrichtung.

Betroffen sind 60.000 Fahrzeuge. „Der Rückruf könnte sich allerdings noch erheblich ausweiten. In dem Mercedes GLK 220 CDI ist der Motor OM 651 verbaut. Der Motor steckt auch in einer ganzen Reihe anderer Mercedes-Modelle“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Recht­anwälte, aus Stuttgart.

Weitere Rückrufe nicht ausgeschlossen

Nach Medien­berichten hat das KBA seine Unter­suchungen bereits auf weitere Modelle mit dem Motortyp OM 651 und auch dem Motor OM 642 ausgeweitet. Sollten die Prüfer feststellen, dass die unzulässige Abschalt­einrichtung auch hier verwendet wurde, drohen weitere Rückrufe.

Software im Straßenverkehr abgeschaltet

Bei der bemängelten Abschalt­einrichtung handelt es sich um eine sog. Kühl­mittel-Soll­wert-Temperatur­regelung. Die Funktion sorgt dafür, dass sich das Motoröl langsamer erwärmt und dadurch weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Allerdings ist diese Funktion offenbar nur im Prüfzyklus aktiviert. Im normalen Straßen­verkehr stoßen die Fahrzeuge deutlich mehr Stickoxide aus und halten den Grenzwert nicht ein.

Mercedes hält Funktion für legal

Mercedes hat angekündigt, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Das ändert zunächst einmal nichts an dem amtlich angeordneten Rückruf. Zudem wurde der Verdacht des KBA, dass Mercedes beim GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalt­einrichtung verwendet, schon im April bekannt. Diesen Verdacht konnte Daimler im folgenden Anhörungs­verfahren offenbar nicht entkräften.

Für Mercedes steht aber ohnehin noch viel mehr auf dem Spiel als nur der Rückruf von rund 60.000 GLK 220 CDI. Sollte das KBA feststellen, dass die unzulässige Abschalt­einrichtung auch bei anderen Modellen eingesetzt wurde, wären weitere Rückrufe die Folge. Die könnten dann u.a. auch Fahrzeuge der C-, E- oder S-Klasse treffen.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten

Bislang musste Mercedes in Deutschland rund 280.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalt­einrichtung zurückrufen. Nun ist mit dem GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 auch ein Modell mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen. „Der Abgas­skandal bei Mercedes könnte sich noch erheblich ausweiten. Betroffene Mercedes-Kunden können Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen. Die Rechtsprechung im VW-Abgas­skandal zeigt, dass gute Aussichten bestehen, die Ansprüche durch­zusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag/

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