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Schadensersatzrecht | 24.02.2020

Abgas­skandal

Rückruf für Audi 23X6: Audi korrigiert irritierendes Schreiben

Betroffenen Audi-Kunden können Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Unter dem Code 23X6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf diverser Audi-Modelle mit V-TDI Motoren angeordnet. Grund für den Rückruf ist, dass das KBA eine unzulässige Abschalt­einrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung des Emissions­kontroll­systems fest­gestellt hat. Audi muss diese Funktionen entfernen.

Um ein Software-Update beim Motorsteuer­gerät aufzuspielen, muss Audi die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt zurückrufen.

Rückruf für einen Audi A4 Avant sorgte für Irritationen

Denn in dem Schreiben der Audi AG vom November 2019 ist von einer unzulässigen Abschalt­einrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung des Emissions­kontroll­systems keine Rede. Vielmehr heißt es, dass bei dem Fahrzeug eine missbräuchliche Falsch­befüllung des AdBlue-Tanks, z.B. mit Wasser, nicht in allen Fällen mit der erforderlichen Güte erkannt werde. Dies solle durch ein Software-Update behoben werden.

„Das hört sich im Grunde harmlos an und erinnert zunächst nicht an Abgas­manipulationen. Die Richtig­stellung der Audi AG kam dann einige Wochen später“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Audi korrigiert Grund für Rückruf

Mit Schreiben aus Januar 2020 an den gleichen Besitzer des Audi A4 Avant hörte sich der Grund für den Rückruf ganz anders an. Hier erklärt die Audi AG, dass bei dem Modell Un­regel­mäßigkeiten in der Motor­steuerungs­software im Hinblick auf die Funktions­weise des Emissions­minderungs­systems fest­gestellt wurden und deshalb ein Software-Update aufgespielt werden muss.

Ursache für die falsche Erklärung im ersten Rückruf sei ein „interner Arbeits­fehler“ gewesen, für den sich Audi entschuldigt.

Schadensersatz steht auch betroffenen Audi-Kunden zu

„Der Hintergrund für den Rückruf ist also viel ernster als ein ver­sehent­liches Befüllen des AdBlue-Tanks mit Wasser. Es geht um Abgas­manipulationen bei Diesel-Fahrzeugen mit V-TDI-Motoren, die unter dem Code 23X6 zurück­gerufen werden. Ob das mit dem ersten Rückruf­schreiben verhüllt werden sollte oder ob es sich um tatsächlich um einen internen Arbeits­fehler handelt, sei dahingestellt. Fakt ist, dass betroffene Audi-Kunden Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen können“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Immer mehr Gerichte stehen auf der Seite der Verbraucher

Der BGH hat bereits 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalt­einrichtungen einen Mangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Auch bei Fahrzeugen mit den größeren 3-Liter-Diesel­motoren haben verschiedene Gerichte den geschädigten Käufern bereits Schadens­ersatz zugesprochen.

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