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Trotz abgelaufener 3-Wochen-Frist ist eine Zulassung der Kündigungsschutzklage noch möglich
Aber keine Panik. Sie können beim Arbeitsgericht die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage beantragen, wenn dies binnen 2 Wochen nach Ihrer Heimkehr aus dem Urlaub erfolgt. Danach hilft nichts mehr.
Auf jeden Fall sollte man sich anwaltlich beraten lassen
Wenn Sie sich wehren wollen, gehen Sie also schnellstens mit der Kündigung, Ihrem aktuellen Arbeitsvertrag, ggf. dem anwendbaren Tarifvertrag und der letzten Gehaltsbescheinigung zu Ihrem Anwalt. Vergessen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht. Beim Arbeitsgericht gibt es in 1. Instanz keine Kostenerstattung - auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Wenn Sie keinen Rechtsschutz haben, können Sie bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe erhalten. Der Staat zahlt dann den von Ihnen gewählten Anwalt, wenn Sie nicht Gewerkschaftsmitglied sind und dort Rechtsschutz erhalten können. Sie können die Klage auch selbst beim Arbeitsgericht einreichen. Rechtlich ist die Materie jedoch schwer zu durchschauen. Auch darf man nicht unterschätzen, dass eine Kündigung persönlich einen schweren Schlag bedeutet. Die arbeitsrechtliche Praxis des Autors zeigt, dass sich eine rechtskundige Vertretung fast immer auszahlt.
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