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Markenrecht | 28.09.2017

Namens­rechte

„Leibniz-Produkte“ in Uni-Shop Hannover: Keks­hersteller Bahlsen sieht Namens­rechte in Gefahr

Bahlsen fürchtet Verwechslungs­gefahr

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Der bekannte deutsche Keks­hersteller Bahlsen sieht in der Bezeichnung von Souvenirs in einem Uni-Shop seine Markenrechte in Gefahr. Nun bereitet der Konzern eine Klage vor dem Landgericht Hamburg vor.

Der millionen­schwere Keks-Konzern sieht in der Titulierung der Souvenirs aus dem Shop der Universität Hannover eine Verletzung seiner Namens­rechte. Denn nicht nur Bahlsen benennt eines seiner bekanntesten Produkte nach dem berühmten Universal­gelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz. Auch der Uni-Shop nennt seine Produkte nach der berühmten Geschichts­figur.

Der Konzern, der sich die Marke seiner Kekse bereits 1897 hat schützen lassen, hatte zunächst versucht, außer­gerichtlich eine Einigung mit der Universität zu erzielen. Dies blieb jedoch nach Angaben eines Konzern­sprechers „leider erfolglos“. Eine Klage sei damit unumgänglich.

Shop vertreibt auch Leibniz Lebensmittel

Nach Aussage der Konzern­sprecher hätte es bereits ausgereicht, wenn aus dem Namen der Produkte der Hochschule deutlich hervorgehen würde, dass es sich um Souvenirs der Hochschule handelt. Da aber die Produkte ohne eine zusätzliche Bezeichnung wie „Uni- Leibniz-Shop“ vertrieben werden, sei eine Verwechslung mit der eigenen Keksmarke nicht auszuschließen.

Insbesondere weil der Shop auch Lebens­mittel wie „Leibniz Sekt“ oder „Leibniz Tee“ vertreibt, könne für den Verbraucher nicht mehr deutlich werden, zu welcher Marke die Produkte zählen. Der Sprung zu den namens­rechtlich geschützten Keksen sei dann nicht mehr weit.

„Nur echt mit 52 Zähnen“

Für den Kekskonzern steht bei einem Marken­rechts­streit viel auf dem Spiel. Der Konzern lebt ganz besonders von dem Bekannt­heitsgrad seiner Leibniz Kekse.

Verbindet der Verbraucher mit den Namen Leibniz plötzlich nicht mehr nur den Butterkeks, sondern auch andere Produkte, sinkt schnell der Wieder­erkennungs­wert der Marke.

Gerade deshalb ist dem Großk­onzern sein Namensrecht besonders wichtig – denn nur wenn der Verbraucher mit einem Namen ein bestimmtes Produkt assoziiert ist ein Werbeeffekt noch gewähr­leistet.

Namensrechtlicher Schutz für Marken

Der Marken­schutz für Unternehmen ist gerade mit Blick auf den globalen Wirtschafts­raum besonders wichtig. Nicht selten hängt der Erfolg eines Unternehmens an dem Bekannt­heitsgrad eines ganz bestimmten Produktes. Kommt es zu marken­rechtlichen Verletzungen schwindet schnell Einfluss und Präsenz einer Marke.

Um Produkte und Marken zu schützen werden diese beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Bei Verletzungen des Marken­rechts kann dann durch Abmahnung auf außergerichtlichem Wege oder vor Gericht der Schutz wieder­hergestellt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema „Marken- und Urheber­recht“ finden Sie unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html

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