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Internetrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 02.02.2015

Lesen macht doch schlauer!

Nutzer stimmen unglaublichen WLAN-Nutzungsbedingungen zu: „Ich gebe Ihnen mein erstgeborenes Kind bzw. mein Lieblingshaustier“ - Wer liest schon AGBs?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Internetnutzer stimmen Nutzungsbedingungen in AGBs zu, ohne sie zu lesen. Sie verlieren die Hoheit über ihre Privatsphäre und mehr.

Es ist ein klarer Deal: Nutzung von Internetdiensten gegen private Daten. Der Datenhunger von Internetunternehmen wie Google und Facebook ist unersättlich. Dass dem kein Einhalt geboten wird, hat zwei Gründe: Zum einen sind es die derzeit unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Datenschutz wird von Staat zu Staat unterschiedlich gehandhabt. Es gibt keine klaren und international durchsetzbaren Datenschutzregeln, die auf die (recht) neuen Realitäten des Internetzeitalters reagieren.

Nutzer stimmen der Abgabe ihres Kindes gegen WLAN-Nutzung zu

Zum anderen sind es aber die Internetnutzer selbst, die leichtfertig ihre Daten zugänglich machen. Dies zeigt ein Experiment eines britischen IT-Sicherheitsunternehmens. Dieses hat in London einen WLAN-Hotspot eingerichtet. Jedermann konnte sich einwählen und über das Netzwerk kostenlos im Internet surfen. Allerdings musste bei der Einwahl den Nutzungsbedingungen zugestimmt werden. In den Nutzungsbedingungen wurde unter anderem die Einwilligung der Nutzer eingeholt, dass sie ihr erstgeborenes Kind bzw. ihr Lieblingshaustier der IT-Firma überlassen. Dessen ungeachtet verbanden sich innerhalb einer halben Stunde 250 Geräte mit dem Hotspot.

Sicherheitsrisiko unbekanntes WLAN-Netzwerk

Natürlich ist eine solche AGB-Klausel über die Herausgabe des Kindes oder Haustiers unwirksam. Das IT-Sicherheitsunternehmen wollte mit dem Experiment aber auf die Gefahren öffentlicher Hotspots aufmerksam machen. Wer sich sorglos in ein unbekanntes WLAN-Netz einwählt, macht es Kriminellen leicht, Zugriff auf Smartpone oder Notebook zu erhalten - inklusive der darauf befindlichen Daten.

Viele Apps lesen Smartphone-Daten weitreichend aus

Das Experiment zeigt zudem, dass Nutzungsbedingungen kaum beachtet werden. Dies stellt letztlich ein Risiko für die Privatsphäre der Internetnutzer dar. Ein gutes Beispiel ist die Nutzung von Smartphone-Apps: Vor dem Öffnen verlangen Apps die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen. Es ist mittlerweile Standard, dass auf Geräte-ID, Fotos, Medien, Dateien und vieles mehr zugegriffen werden soll.

Beispiel für Datenhunger: Facebook

Auch Facebook nutzt die Daten seiner Mitglieder in großem Umfang. Zum 30.01.2015 will Facebook weitreichende Änderungen seiner Nutzungsbedingungen umsetzen. U.a. will Facebook künftig das Nutzerverhalten seiner Mitglieder detaillierter analysieren. Diese Änderungen haben mittlerweile den Deutschen Bundestag auf den Plan gerufen. Am 28.01.2015 waren die neuen Facebook-AGB Thema im Rechtsausschuss des Bundestags.

Bundestags-Rechtsausschuss debattiert neue Facebook-Nutzungsbedingungen

Dass sich der Rechtsausschuss mit der Thematik beschäftigt, ist sicher sinnvoll. Es zeigt aber auch die derzeitige Ideenlosigkeit der Politik in Sachen Datenschutz. Zwar wurde Facebook kritisiert. Allerdings scheint Facebook darauf weder einzugehen, noch überhaupt zu reagieren. Ein Einlenken hat der Konzern nicht angekündigt. Ohne rechtlich durchsetzbare gesetzliche Grundlagen nutzen ein paar tadelnde Worte einzelner Bundestagsabgeordneter im Rechtsausschuss eben wenig.

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