Neben dem offenen Rechnungsbetrag wird zudem die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von über 70 Euro verlangt. Um aber auf den Kunden, der einen ungewollten Eintrag im Branchenregister abgeschlossen hat, zuzugehen, wird zugleich ein Ratenzahlungsvergleich angeboten. Praktischerweise ist dem Schreiben des Rechtsanwalts ein entsprechender Antrag beigefügt. Doch Vorsicht! Bei diesem Antrag handelt es sich zugleich um ein Anerkenntnis. Wer den Antrag daher unterschreibt, erkennt zugleich an, dass er die Forderung schuldet.
Hintergrund
Herr Christian Sypitzki betreibt nach eigenen Angaben zwei Branchenbücher namens „Branchenregister24“ und „Örtliches Branchenregister“. Zu finden sind die Verzeichnisse unter www.branchen-register24.com und www.das-oertlichebranchenregister.de.
Um Kunden für seine beiden Branchenverzeichnisse zu gewinnen, benutzt Herr Sypitzki eine perfide Telefonmasche. Der Gewerbetreibende erhält zwei Anrufe. In dem ersten Gespräch soll er unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu bewegt werden, einen Eintrag beim Branchenregister24 bzw. beim Örtlichen Branchenregister zu beauftragen. Der zweite Anruf dient der Aufzeichnung der Beauftragung und somit zur Bestätigung.
Anwaltliche Hilfe
Wer daher ein Schreiben der Kanzlei Oliver Edelmaier wegen eines angeblich beauftragten Eintrags auf branchen-register24.com erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren @LINK=Hauptbeitrag zum Branchen Register 24 [Hauptbeitrag zum Branchen Register 24 des Herrn Sypitzki][zur Webseite der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH]@.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00