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Datenschutzrecht | 01.10.2021

Schufa-Einträge

Schufa Holding AG („Schufa“) unter Druck!

Das Verwaltungs­gericht Wiesbaden ruft den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an - dies zu Recht!

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Betroffene von Schufa-Einträgen aufgepasst: Soweit Daten zu ihrem Insolvenz­verfahren seitens der Schufa gespeichert wurden, was regelmäßig desaströse Folgen für den Schufa-Score und Ihre Kredit­würdigkeit zur Folge hat, so besteht zunehmend Hoffnung!

Die sechste Kammer des Verwaltungs­gerichts Wiesbaden legt dem EuGH diverse Fragen zur Ent­scheidung vor. Hierzu gehört die Frage, ob die Speicherung vor­benannter Daten über Betroffene eines Insolvenz­verfahrens erlaubt ist und wie lange.

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Darf die Schufa Daten aus öffentlichen Registern speichern?

Im Fadenkreuz der Vorlage steht dabei die Frage, ob Publikationen der Insolvenz­gerichte von der Schufa kongruent übernommen werden dürfen. Dies namentlich für den Fall, dass kein spezieller Anlass zur Speicherung im Schufadaten­bestand besteht. Die nicht anlass­bezogende Speicherung von Daten betroffener Privat­personen läuft de facto auf eine Vorrats­daten­speicherung hinaus. Korrigiert gehört nach Auffassung der Rechts­anwalts­kanzlei MPH Legal Services vor allem die von der Schufa praktizierte Handhabung, wonach in bundes­deutschen Registern - konkret der Amts­gerichte - bereits gelöschte Daten über Insolvenz­tatbestände im Daten­bestand der Schufa noch über mehrere Jahren hinweg (!) Fortbestand haben.

Unzulässige Vorratsdatenspeicherung durch Schufa?

Im öffentlichen Registern muss die Restschuld­befreiung nach sechs Monaten gelöscht werden, nicht so im Schufa-Daten­bestand. Es bleibt zu hoffen, dass der EuGH - und parallel hierzu auch der Gesetzgeber - gegen die Handhabung der Schufa hinsichtlich deren Umgang mit sensiblen Daten ein­schreitet. Negativ­einträge in der Schufa können schließlich existenz­bedrohend sein!

Immerhin handelt es sich bei der Schufa um eine lediglich privat organisierte Auskunftei, welche sich mit Speicher­fristen von drei Jahren extreme Befugnisse anmaßt. Die Schufa ist traditionell mit einer unglaublichen Machtfülle ausgestattet, da z.B. Finanzdienst­leistungs­unternehmen in aller Regel Kredit­vergaben von einer „sauberen“ Schufa abhängig machen.

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Kanzlei MPH Legal Services kann einen weiteren Erfolg gegenüber der Schufa verzeichnen

Zum wieder­holten Male gelingt es uns, bei der Schufa für unsere Mandantschaft eine titulierte Forderung einer vorzeitigen Löschung zuzuführen. Dies zeigt, dass auch augenscheinlich aussichts­lose Fälle/Schufa-Einträge anwaltlich überprüft werden sollten. Es steht viel auf dem Spiel. Häufig stehen Schufa-Einträge auch Kredit­aufnahmen im Wege.

Wir werden für Sie tätig – dies bundesweit!

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht.

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