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Internetrecht und Vertragsrecht | 06.06.2016

Branchenbuchabzocke

Spiegel Inkasso wird vom Deutschen Branchenmagazin SLU mit dem Forderungseinzug beauftragt

Zahlungsaufforderung der Spiegel Inkasso

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Hintergrund ist eine offene Rechnung für den Branchen-Neueintrag im Branchenregister dbm-online.com.

Die Deutsches Branchenmagazin SLU versucht mit Hilfe von mitgeschnittenen Telefongesprächen, Rechnungen in Höhe von 398 Euro netto zu legitimieren. Angeblich sollen die angeschriebenen Gewerbetreibenden fernmündlich einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag für das Branchenregister dbm-online.com abgeschlossen haben. Um gegen zahlungsunwillige Kunden vorzugehen, hat die Deutsches Branchenmagazin SLU nunmehr die Spiegel Inkasso Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH mit dem weiteren Forderungseinzug beauftragt. Unter Androhung eines Klageverfahrens verlangt das Unternehmen die fristgerechte Zahlung des geforderten Betrags.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Spiegel Inkasso Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH wegen eines ungewollt beauftragten Branchen Neueintrags erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Deutsches Branchenmagazin SLU.

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Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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