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Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 07.07.2017

VW-Abgas­skandal

Strategie­wechsel bei VW: Immer mehr Urteile gegen Volkswagen und Vertrags­händler rechts­kräftig

Konzern und Händlern liegt viel an Verhinderung verbraucher­freundlicher Urteile der Oberlandes­gerichte

Die Verteidigungs­mauer des Volkswagen­konzerns sah bisher so aus, dass zunächst einmal außer­gerichtlich abgeblockt wurden. Hierzu bediente man sich nichtssagender Beschwichtigungs­schreiben, um die lästigen Anspruch­steller abzuwimmeln.

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Vergleich mit Verschwiegenheitsklausel

„Erst wenn die Klage eingereicht wurde nahm man den Betroffenen nunmehr als Kläger ernst und spielte in gerichtlichen Verfahren auf Zeit. Verlor VW oder ein Vertrags­händler den Prozess in erster Instanz, legte VW postwendend Berufung ein. Waren die Signale, die die Berufungs­richter aussendeten für die Volkswagen AG zu negativ, zog man in oder vor der mündlichen Verhandlung die Notbremse, indem man plötzlich im Vergleichs­wege sämtliche Ansprüche des Klägers akzeptierte zum Preise der Verschwiegenheit über dieses für den Kläger äußerst erfreuliche Ergebnis“ erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert.

Verschwiegenheitsklausel und Vertragsstrafenregelung unzumutbar

„Da wir der Auffassung sind, dass die üblicherweise von der Gegenseite angebotenen Vergleiche angesichts der Ver­schwiegen­heits­klausel und der Vertrags­strafen­regelung unzumutbar und ich von dem Prozess­erfolg überzeugt bin, habe ich den federführenden Anwälten mitgeteilt, dass unsere Kanzlei für derartige Vergleichs­schlüsse nicht zur Verfügung steht“ berichtet Prof. Dr. Rogert weiter.

„Logische Konsequenz war ein Strategie­wechsel auf der Gegenseite. Nunmehr konnten VW und seine Vertrags­händler mit unserer Kanzlei keine Vergleiche schließen, so dass VW einen anderen Weg suchte, um keine oberlandes­gerichtlichen Urteile zu kassieren“, analysiert Rechtsanwalt Ulbrich diese Vorgehensweise.

„Oberlandes­gerichtliche Urteile üben in der Regel eine erhebliche Sogwirkung auf gleichermaßen Geschädigte aus, weshalb dem Volkswagen­konzern und seinen Vertrags­händlern besonders daran gelegen ist, derartige verbraucher­freundliche Urteile der Oberlandes­gerichte zu verhindern“, erklärt Prof. Dr. Rogert dazu

Strategiewechsel bei VW

„Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Volkswagen reagierte damit, dass in zunächst drei Verfahren keine Berufung eingelegt wurde“, gibt Anwalt Ulbrich sichtlich zufrieden zu verstehen.

Als besonders bemerkenswert bezeichnen die Anwälte jedoch, dass in dem Verfahren gegen einen Vertrags­händler, die Autohaus Glinicke GmbH aus Minden, der für den 29. Juni 2017 anberaumte Termin für die Berufungs­verhandlung vor dem OLG Celle platzte, weil der Vertrags­händler die Berufung zurücknahm. Damit sei wiederum ein klages­tattgebendes Urteil rechts­kräftig geworden. Einordnend erklärt Rechtsanwalt Ulbrich: „Offen­sichtlich glaubt weder Volkswagen noch sein Händler­ring daran, erfolgreich Berufungs­verfahren durchführen zu können. Anders ist die Vorgehensweise der gegnerischen Anwälte nicht zu erklären“.

Die Rechts­anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich vertritt derzeit 2.100 Geschädigte im VW-Abgasskandal.

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