Manchmal können sich die Eheleute auch scheiden lassen, bevor das Trennungsjahr abgelaufen ist. Voraussetzung ist, dass eine sogenannte unzumutbare Härte vorliegt. Ob eine unzumutbare Härte tatsächlich vorliegt, muss in jedem einzelnen Fall geklärt werden. Dies kann der Fall sein, wenn sich ein Ehegatte gegenüber dem anderen Ehegatten gewalttätig verhält. Es muss dabei ein bestimmter Punkt erreicht sein, der ein Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar macht. Aus Härtegründen kann dann auf das übliche Trennungsjahr verzichtet werden, wie das Oberlandesgericht Oldenburg entschied (Az.: 4 UF 44/18).
Ehepartner gewalttätig und grob beleidigend
In diesem Fall waren die Eheleute 26 Jahre miteinander verheiratet. Jahrelang hat sich der Ehemann wie ein „Pascha“ aufgeführt. Dabei hat er seine Ehefrau oft gedemütigt. Er war oft sehr aggressiv und gewalttätig. Darunter hat die Ehefrau sehr gelitten.
Der Ehemann hat die Ehefrau häufig beleidigt. Auch die gemeinsamen Kinder haben unter ihrem Vater gelitten. Die Ehefrau hat sich als „psychisch kaputt“ beschrieben. Dabei hat die Ehefrau verschiedene Vorfälle beschrieben. Diese Vorfälle wurden von den Kindern bestätigt.
Das Verhalten des Ehemannes erreichte eines Tages einen sogenannten Höhepunkt. Der Ehemann schüttelte die Ehefrau heftig und beleidigte sie. Die Ehefrau bekam einen Krisenanfall. Hierauf reichte die Ehefrau die Scheidung ein.
Festhalten an Ehe während des Trennungsjahres nicht zumutbar
Zu diesem Zeitpunkt war das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen. Das Gericht prüfte nun, ob eine unzumutbare Härte vorliegt. Das Gericht hörte die Ehefrau, den Ehemann und die Kinder an.
Nach Abwägung des Sachverhaltes kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine unzumutbare Härte vorliegt. Die Ehe wurde geschieden, obwohl das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen war.
Der Ehemann legte gegen die Entscheidung des AG Beschwerde ein. Der Senat des OLG Oldenburg prüfte den Sachverhalt sehr sorgfältig und lehnte die Beschwerde des Ehemannes ab. Der Ehemann hatte mit seinem Verhalten das Fundament der Ehe zerstört. Ein Festhalten an der Ehe war nicht mehr zumutbar.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ob es um Scheidung, den Umgang mit den Kindern, den Unterhalt für Kinder, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung geht. Als Anwältin kann Sie hierbei unterstützen.