[23.01.2019] 



Geht eine Beziehung in die Brüche, geht es oft nicht nur um Hab und Gut, sondern auch die Frage: Wer bekommt den Hund? Hierbei ist das Tierwohl ausschlaggebend, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt (Az.: 11 WF 141/18). Der Hund sollte daher bei demjenigen bleiben, der sich um das Tier hauptsächlich kümmert, es pflegt und versorgt.