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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 11.09.2019

Abgas­skandal

VW-Abgas­skandal: Individuelle Einzelklage bietet Vorteile gegenüber der Muster­feststellungs­klage

Abmeldung von der Musterklage möglich und sinnvoll

Mehr als 400.000 geschädigte Autokäufer haben sich der Muster­feststellungs­klage gegen VW angeschlossen. Das Muster­verfahren wird am 30. September 2019 am Oberlandes­gericht Braunschweig eröffnet. Bis dahin können sich die Verbraucher von der Musterklage auch wieder abmelden und ihre Schadens­ersatz­ansprüche individuell verfolgen. Danach ist das nicht mehr möglich.

Schadensersatzansprüche lassen sich im Wege der Einzelklage besser durchsetzen

„Zunächst haben die Verbraucher mit ihrer Anmeldung zur Musterklage alles richtig gemacht. Die Verjährung ihrer Schadens­ersatz­ansprüche wurde dadurch gehemmt und sie sind kein Prozess­kosten­risiko eingegangen. Doch fast ein Jahr später hat sich die Situation geändert. Zahlreiche Land­gerichte und auch die Oberlandes­gerichte Köln, Koblenz und Karlsruhe haben inzwischen entschieden, dass sich VW durch die Abgas­manipulationen schadens­ersatz­pflichtig gemacht hat. Die Chancen, Ansprüche gegen VW durch­zusetzen, stehen besser denn je. Im Wege der Einzelklage lassen sie sich besser durchsetzen als in der Musterklage“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Musterklage weist schwerwiegende Nachteile auf

Die Musterklage weist im Vergleich zur Einzelklage schwerwiegende Nachteile auf. Allgemein wird davon ausgegangen, dass es vor 2023 zu keiner rechtskräftigen Entscheidung kommen wird. Sollte dann entschieden werden, dass VW schadens­ersatz­pflichtig ist – was keineswegs sicher ist – müssen die persönlichen Schadens­ersatz­ansprüche noch individuell geltend gemacht werden und weitere Zeit vergeht. „Es dauert also nicht nur lange bis die geschädigten Autokäufer zu ihrem Geld kommen, es könnte auch sein, dass von ihrem Schadens­ersatz­anspruch dann nicht mehr viel übrig ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nutzungsersatz kann Verbraucher bares Geld kosten

Grund dafür ist der sogenannte Nutzungs­ersatz. Zwar sprechen viele Gerichte den Verbrauchern Schadens­ersatz zu, allerdings gewähren sie VW auch häufig den Abzug einer Nutzungs­entschädigung für die gefahrenen Kilometer. Heißt: Solange das Muster­verfahren läuft, kann jeder gefahrene Kilometer mit dem betroffenen Fahrzeug den Verbraucher bares Geld kosten. „Der Gewinner ist dann die Volkswagen AG, die immer weniger zahlen muss“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Dieses Risiko gehen die Verbraucher bei einer Einzelklage nicht ein. Hier liegt die Verfahrens­dauer durchschnittlich bei etwa 9 bis 12 Monaten.

OLG Braunschweig hält einige Feststellungsziele der Musterklage für zu weit gefasst

Ein weiterer Nachteil dürfte sein, dass die Muster­feststellungs­klage ausgerechnet am Oberlandes­gericht Braunschweig verhandelt wird. Während quer durch die Republik Gerichte im Abgas­skandal zu Gunsten der Verbraucher entscheiden, ist das am Gerichts­stand­ort Braunschweig nicht der Fall. Das Oberlandes­gericht Braunschweig hat bereits eine Klage abgewiesen und Anfang Juli erst deutlich gemacht, dass es einige Fest­stellungs­ziele der Musterklage für zu weit gefasst hält und diese daher unzulässig sein könnten. „Es stellt sich die Frage, was am Ende von der Musterklage übrig bleibt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Verbraucher sollten Möglichkeit der Einzelklage prüfen

Vor diesem Hintergrund sollten die geschädigten Autokäufer noch einmal überprüfen, ob die Musterklage für sie tatsächlich der richtige Weg ist oder ob sie sich noch rechtzeitig bis zum 30. September wieder abmelden und sich für eine Einzelklage entscheiden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.ig-auto-kartell.de

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