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Schadensersatzrecht | 19.09.2019

VW-Abgas­skandal

VW-Software-Update enthält weiterhin unzulässige Abschalt­einrichtung

Abgas­reinigung funktionierte trotz Update wegen ein­programmierten „Thermo­fensters“ nur unzureichend

Es ist eigentlich nicht zu glauben: Auch nach dem Software-Update sollen die vom VW-Abgas­skandal betroffenen Fahrzeuge weiterhin eine unzulässige Abschalt­einrichtung verwenden. Das geht zumindest aus einem Urteil des Land­gerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2019 hervor (Az.: 7 O 166/18).

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Bei der Abschalt­einrichtung handelt es sich um ein sog. Thermo­fenster. Dieses sorgt dafür, dass die Abgas­reinigung bei Außen­temperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius reduziert bzw. abgeschaltet wird. Gleiches gilt, wenn die Fahrzeuge in einer Höhe von über 1000 Metern unterwegs sind. VW argumentiert, dass dies aus Motorschutz­gründen notwendig sei.

LG: Abschalteinrichtungen nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig

Damit kam der Autobauer beim LG Düsseldorf nicht durch. Abschalt­einrichtungen seien nur in absoluten Ausnahme­fällen zulässig. Davon könne kaum die Rede sein, wenn die Abgas­reinigung schon bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius abgeschaltet wird. Solche Temperaturen seien in Deutschland durchaus üblich. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalt­einrichtung, so das LG Düsseldorf. Volkswagen müsse daher den VW Tiguan des Klägers zurück­nehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung erstatten, entschied das LG Düsseldorf mit noch nicht rechts­kräftigem Urteil.

Dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Software-Update freigeben hat, sei un­wesentlich, so das LG Düsseldorf weiter. Es sei Aufgabe der Gerichte zu beurteilen, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und das sei hier nicht der Fall.

Verbraucher wurden zum zweiten Mal getäuscht

„Mit dem Software-Update sollten die Abgas­manipulationen bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 beseitigt werden. Nun zeigt sich, dass offenbar nur eine unzulässige Abschalt­einrichtung gegen eine andere ausgetauscht wurde und das Kraftfahrt-Bundesamt auch noch grünes Licht gegeben hat. Die Verbraucher wurden zum zweiten Mal über die Abgaswerte ihres Fahrzeugs getäuscht. Wenn in ihren Fahrzeugen trotz des Software-Updates noch eine illegale Abschalt­einrichtung verwendet wird und die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden, droht den Fahrzeugen auch wieder der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechts­anwälte.

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Schadensersatzanspruch besteht also auch nach aufspielen des Software-Updates

Die bisherige Rechtsprechung im Abgas­skandal zeigt, dass Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung mangelhaft sind. Der Mangel lässt sich natürlich nicht dadurch beseitigen, dass eine illegale Abschalt­einrichtung durch eine andere ersetzt wird. Das heißt, dass alle betroffenen Fahrzeug­halter, die das Software-Update haben aufspielen lassen, immer noch Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen können. „Zudem sind jetzt auch Kunden betroffen, die ihr Fahrzeug erst nach dem Aufspielen des Software-Updates gekauft haben. Sie haben darauf vertraut, dass das Auto durch das Update den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sehen sich jetzt getäuscht. Auch sie können jetzt Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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