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Schadensersatzrecht | 11.04.2019

Abgas­skandal

Viereinhalb Jahre Diesel­skandal im Hause VW und kein Ende in Sicht

Ob Rück­abwicklung im Rahmen des Schadens­ersatzes oder Widerruf des Autokredits - nutzen Sie die Wege aus dem Diesel­skandal

Vor etwa viereinhalb Jahren wurde bekannt, dass der von VW entwickelte Motor „EA189“, der in zahlreichen Fahrzeugen von VW – aber auch bei Audi, Skoda und Seat – verbaut wurde, eine illegale Abschalt­einrichtung enthält.

Zahlreiche betroffene Kunden sind seitdem gegen VW vorgegangen und waren überwiegend erfolgreich. Über 400.000 getäuschte Autokäufer, deren Fahrzeuge diesen Motor enthalten, haben sich außerdem der Muster­feststellungs­klage angeschlossen – wie wir bereits berichtet haben, ist dieser Weg leider nicht ideal. Den vollständigen Artikel dazu finden Sie hier.

Manipulation der EA 189-Motoren kein Einzelfall

In den folgenden Jahren stellte sich heraus, dass es sich bei dieser Manipulation nicht um einen Einzelfall handelt. 2016 wurde bekannt, dass auch der Motor mit der Bezeichnung „EA897“ eine illegale Abschalt­einrichtung enthält. Verschiedene Varianten dieses 3,0-l-Motors, der in Modellen von VW, Audi und Porsche verbaut ist, enthalten eine, teilweise sogar zwei dieser unerlaubten Vor­richtungen.

KFB ordnet Software-Update an

Das Kraft­fahrt­bundes­amt hat angeordnet, dass ein Software-Update für diesen Motor entwickelt und aufgespielt werden muss. In der Folge wurden zahlreiche Fahrzeug­besitzer darüber informiert, dass sie eine Werkstatt zur Durchführung des Updates aufsuchen sollten.

2017 und 2018: Der Skandal geht weiter

Doch auch 2017 und 2018 wurde in weiteren Fahrzeugen diese illegalen Einrichtungen entdeckt, sodass weiterhin Rückruf­aktionen durch das Kraft­fahrt­bundes­amt angeordnet werden und auch dieses Jahr noch zahlreiche Fahrzeug­besitzer in diesem Zusammenhang angeschrieben wurden.

Keine Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus 2017 und 2018

Wenn Sie zu den betroffenen Käufern gehören und ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, gegen den Hersteller Ihres Fahrzeuges vorzugehen. Ihre Ansprüche sind hier keinesfalls verjährt, da erst in den letzten 1-3 Jahren bekannt geworden ist, dass auch dieser Motor von dem Skandal betroffen ist.

Aufgrund des eingetretenen Wert­verlustes der manipulierten Fahrzeuge und den drohenden Fahr­verboten in zahlreichen Städten ist dies die beste Möglichkeit, um nicht auf Ihrem Schaden sitzen­zubleiben.

Immer mehr Gerichte stärken Position von VW-Kunden

Die Erfolgs­aussichten in diesen Fällen sind gut – es liegen auch zu diesem Motortyp bereits zahlreiche Urteile vor, in denen Ansprüche der betroffenen Kunden wegen sittenwidriger Schädigung durch den Hersteller bejaht werden. Besonders gute Aussichten haben Kunden, die ihr Fahrzeug finanziert haben. In einem aktuellen Fall vor dem LG Berlin konnte der Käufer aufgrund fehlerhafter Wider­rufs­informationen in seinem Vertrag das Auto zurück­geben, den Vertrag rückabwickeln, und zwar ohne dass er dabei eine Nutzungs­entschädigung zahlen musste. Unseren Artikel zu diesem Thema finden Sie hier.

Nutzen Sie Ihre Chancen

Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist und Sie Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen möchten, können Sie gerne einen Termin zur kostenlosen Erst­beratung mit uns vereinbaren, in der wir Ihren individuellen Fall und das für Sie optimale Vorgehen gemeinsam besprechen können.

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