Zahlreiche betroffene Kunden sind seitdem gegen VW vorgegangen und waren überwiegend erfolgreich. Über 400.000 getäuschte Autokäufer, deren Fahrzeuge diesen Motor enthalten, haben sich außerdem der Musterfeststellungsklage angeschlossen – wie wir bereits berichtet haben, ist dieser Weg leider nicht ideal. Den vollständigen Artikel dazu finden Sie hier.
Manipulation der EA 189-Motoren kein Einzelfall
In den folgenden Jahren stellte sich heraus, dass es sich bei dieser Manipulation nicht um einen Einzelfall handelt. 2016 wurde bekannt, dass auch der Motor mit der Bezeichnung „EA897“ eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Verschiedene Varianten dieses 3,0-l-Motors, der in Modellen von VW, Audi und Porsche verbaut ist, enthalten eine, teilweise sogar zwei dieser unerlaubten Vorrichtungen.
KFB ordnet Software-Update an
Das Kraftfahrtbundesamt hat angeordnet, dass ein Software-Update für diesen Motor entwickelt und aufgespielt werden muss. In der Folge wurden zahlreiche Fahrzeugbesitzer darüber informiert, dass sie eine Werkstatt zur Durchführung des Updates aufsuchen sollten.
2017 und 2018: Der Skandal geht weiter
Doch auch 2017 und 2018 wurde in weiteren Fahrzeugen diese illegalen Einrichtungen entdeckt, sodass weiterhin Rückrufaktionen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordnet werden und auch dieses Jahr noch zahlreiche Fahrzeugbesitzer in diesem Zusammenhang angeschrieben wurden.
Keine Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus 2017 und 2018
Wenn Sie zu den betroffenen Käufern gehören und ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, gegen den Hersteller Ihres Fahrzeuges vorzugehen. Ihre Ansprüche sind hier keinesfalls verjährt, da erst in den letzten 1-3 Jahren bekannt geworden ist, dass auch dieser Motor von dem Skandal betroffen ist.
Aufgrund des eingetretenen Wertverlustes der manipulierten Fahrzeuge und den drohenden Fahrverboten in zahlreichen Städten ist dies die beste Möglichkeit, um nicht auf Ihrem Schaden sitzenzubleiben.
Immer mehr Gerichte stärken Position von VW-Kunden
Die Erfolgsaussichten in diesen Fällen sind gut – es liegen auch zu diesem Motortyp bereits zahlreiche Urteile vor, in denen Ansprüche der betroffenen Kunden wegen sittenwidriger Schädigung durch den Hersteller bejaht werden. Besonders gute Aussichten haben Kunden, die ihr Fahrzeug finanziert haben. In einem aktuellen Fall vor dem LG Berlin konnte der Käufer aufgrund fehlerhafter Widerrufsinformationen in seinem Vertrag das Auto zurückgeben, den Vertrag rückabwickeln, und zwar ohne dass er dabei eine Nutzungsentschädigung zahlen musste. Unseren Artikel zu diesem Thema finden Sie hier.
Nutzen Sie Ihre Chancen
Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist und Sie Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, können Sie gerne einen Termin zur kostenlosen Erstberatung mit uns vereinbaren, in der wir Ihren individuellen Fall und das für Sie optimale Vorgehen gemeinsam besprechen können.