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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 21.09.2017

Branchen­buch­abzocke

Vorsicht vor Regio Marketing GmbH

Voraussichtlich Nachfolger der Regio Marketing SRL geht auf Kundenfang

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Regio Marketing GmbH betreibt in Form eines Informations­folders eine Werbe­broschüre, in der nach Angaben des Unternehmens Anzeigen von Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern abgedruckt sein sollen. Das Unternehmen ist unserer Ansicht nach ein Nachfolger der Regio Marketing SRL.

Der Hauptsitz der Regio Marketing GmbH befindet sich im Ausland unter folgender Anschrift:

Regio Marketing GmbH

Hertensteinerstraße 51

6004 Luzern, Schweiz

Daneben gibt die Regio Marketing GmbH folgende Post­anschriften an:

Regio Marketing GmbH

Eschersheimer Landstraße 42/208

60322 Frankfurt a.M.

Regio Marketing GmbH

Walfischgasse 6/1/322

1010 Wien, Österreich

Als Geschäfts­führer wird ein Herr Bogdan Hilohi genannt.

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Anzeigenauftrag mit der Regio Marketing GmbH

Um Kunden für die Werbe­broschüre zu gewinnen, meldet sich zunächst ein Mitarbeiter der Regio Marketing GmbH telefonisch bei Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern. Im Rahmen dieses Telefonats soll der Mitarbeiter nach Angaben unserer Mandanten gezielt den Eindruck vermitteln, dass bereits ein Vertrags­verhältnis bestehe. Unter dem Vorwand, dass der Vertrag auslaufe und nur noch eine Auflage anstehe, wird dem Betroffenen ein Formular zugesandt. Dieses enthält eine Vorlage für die zu schaltende Werbe­anzeige, die wohl von der Regio Marketing GmbH aus einer anderen Werbe­broschüre kopiert wird. Unterschreibt der Betroffene das Formular, hat er damit einen Anzeigen­auftrag erteilt und erhält nachfolgend neben einem Korrektur­fax auch eine Rechnung.

Rechnung aufgrund Anzeigenauftrags

Durch die Rechnung wird der Betroffene zur Zahlung der ersten Auflage der Werbe­broschüre aufgefordert. Die Rechnungs­summe setzt sich zum einen aus dem Anzeigen­preis zusammen, der sich nach den bestellten Anzeigen­feldern richtet. Wieviele Anzeigen­felder bestellt wurden, ist aus dem Formular ersichtlich. Möglich sind bis zu vier Anzeigen­felder. Ein Anzeigen­feld gibt es für 399 Euro. Vier Anzeigen­felder kosten 1.299 Euro. Zum anderen wird mit der Rechnung die Farb-, Satz- und Versand­pauschale in Höhe von insgesamt 277,00 Euro fällig. Was zudem viele übersehen: Der Auftrag beinhaltet innerhalb seiner einjährigen Vertrags­laufzeit vier kosten­pflichtige Auflagen des Werbe­trägers. Für jede dieser Auflagen fällt der in Rechnung gestellte Betrag an. Darüber hinaus verlängert sich der Vertrag für je ein weiteres Jahr, sollte er nicht frist­gerecht gekündigt werden. Der Anzeigen­auftrag ist somit mit erheblichen Kosten verbunden.

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Regio Marketing GmbH gewährt Widerrufsrecht

Die Regio Marketing GmbH gewährt zwar ein 7-tägiges Widerrufs­recht vom Anzeigen­auftrag. Die Sache hat aber einen Haken: Die Betroffenen erfahren in der Regel erst nach der Rechnungs­stellung von dem Anzeigen­auftrag für die Werbe­broschüre. Denn die Rechnung wird regelmäßig erst nach Ablauf der sieben Tage gestellt. Das Widerrufs­recht ist damit faktisch wertlos.

Was Sie tun können

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH rät, Rechnungen genau zu prüfen - und wenn Sie sich reingelegt fühlen - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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