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Vertragsrecht | 03.01.2018

Branchen­buch­abzocke

Vorsicht vor der „Bürgerinfo - Versicherungen“ der BMV Design

Abschluss eines Anzeigen­vertrags durch Rück­sendung eines Korrektur­faxes

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Bei der „Bürgerinfo - Versicherungen“ handelt es sich um eine Werbe­broschüre, in denen Anzeigen von Gewerbe­treibenden abgedruckt sein sollen.

Vertrieben wird die Broschüre von einer Firma namens BMV Design.

Als Firmensitz gibt das Unternehmen folgende Adresse an:

BMV Design

Sair Esref Bulv. No. 22

35260 Izmir, Türkei

Ein Geschäfts­führer wird nicht benannt.

Korrekturfax der BMV Design

Die BMV Design verschickt nach zunächst telefonischer Kontakt­aufnahme an Gewerbe­treibende ein Korrektur­fax, welches ausgefüllt und unter­schrieben zurückgesendet werden soll. Wer dem nachkommt, steckt in der Kostenfalle. Denn nach Ansicht der BMV Design hat man einen Anzeigen­vertrag abgeschlossen. Die Vertrags­laufzeit kann ein oder zwei Jahre betragen. Pro Jahr soll es zu zwei Auflagen kommen, die jeweils in Rechnung gestellt werden. Wer nicht rechtzeitig kündigt, riskiert zudem eine Vertrags­verlängerung um ein weiteres Jahr.

Wertloses Rücktrittsrecht

Die BMV Design gewährt zwar großzügig ein 14-tägiges Rücktritts­recht. Die Sache hat nur einen Haken: Die Kunden erfahren in der Regel erst nach der Rechnungs­stellung von dem Anzeigen­auftrag für die Bürgerinfo. Denn die Rechnung wird regelmäßig erst weit nach Ablauf der 14 Tage gestellt. Das Rücktritts­recht ist damit wertlos.

Rechnungsstellung durch Druck 24 Medien Service GmbH

Für die Abwicklung der Anzeigen­verträge hat die BMV Design die Druck 24 Medien Service GmbH beauftragt. Die Druck 24 Medien Service GmbH stellt daher die Rechnung und mahnt im Zweifel auch die Forderung an, sollte der Rechnungs­betrag nicht frist­gerecht bezahlt werden.

Lesen Sie mehr über die Firma hier: “ Rechnungsstellung der Druck 24 Medien Service GmbH

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