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Familienrecht | 01.04.2016

Impfung

Wer entscheidet, ob das Kind geimpft wird?

Entscheidung über die Impfung obliegt der Kindes­mutter

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwältin Katrin Zink (Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 11.06.2015, Az. 50 F 39/15 SO)

Das Amtsgericht Darmstadt hatte über einen Streit zu entscheiden, in dem die Eltern sich nicht darüber einig wurden, ob das gemeinsame Kind gegen Keuchhusten, Pneumokokken, Tetanus sowie Diphterie geimpft werden solle. Diese Impfungen werden von der sog. „ständigen Impf­kommission“ empfohlen.

Der Fall: Kindesvater stimmte Impfung nicht zu und Kindesmutter beantragte die Alleinentscheidungsbefugnis

Nach der Empfehlung der Kinder­ärztin bat die von dem Kindesvater getrennt lebende Kindes­mutter diesen zur Zustimmung zu den Impfungen. Der Kindesvater war sehr impf­kritisch eingestellt und stimmte den Impfungen nicht zu. Die Kindes­mutter beantragte daraufhin bei Gericht die Allein­entscheidungs­befugnis zur Durchführung der Impfungen.

Das Gericht gab ihr Recht

Bei der Durchführung der in Rede stehenden Impfungen handele es sich um eine sog. „Entscheidung in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens“. Die Impffrage sei Teil der üblichen Vorsorge­unter­suchungen, die ihrerseits zur alltäglichen Sorge desjenigen Elternteils gehöre, bei welchem sich das Kind gewöhnlich aufhalte. Diese seien von der weit überwiegenden Bevölkerungs­mehrheit allgemein anerkannt. Die Impfungen hätten auch Auswirkungen auf das tägliche Leben. So könne beispiels­weise eine fehlende Tetanus­impfung einen Elternteil davon abhalten, das Kind im Freien spielen zu lassen. Außerdem sei der Elternteil, bei dem sich das Kind für gewöhnlich aufhalte auch derjenige, der über den Gesundheits­zustand des Kindes am besten informiert sei.

Eine Entscheidungsbesprechung von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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