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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 03.05.2017

Schiffs­fonds

Wirtschaftliche Schwierig­keiten bei der Hansa Treuhand Twinfonds: Auch MS HS Bach insolvent

Anlegern drohen finanzielle Verluste

Die beiden Container­schiffe MS HS Bach und MS HS Bizet waren die Investitions­objekte des 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds. Über die Gesellschaft der MS HS Bach hat das Amtsgericht Lüneburg Ende April das vorläufige Insolvenz­verfahren eröffnet (Az.: 46 IN 41/16).

Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen

Mindestens 20.000 Euro mussten sich die Anleger ihre Beteiligung an dem Hansa Treuhand Twinfonds kosten lassen. Bisher hat diese Investition nicht die erhofften Renditen gebracht. Wie auch andere Schiffs­fonds geriet der HT Twinfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierig­keiten. Aufgebaute Über­kapazitäten bei sinkenden Charterraten machten der Branche das Leben schwer. 2013 benötigte die Fonds­gesellschaft schließlich frisches Kapital. Das sollte wieder von den Anlegern kommen, indem sie bereits erhaltene Ausschüttungen zurück­zahlen sollten. Nach der Insolvenz der MS HS Bach könnte es aber noch dicker für die Anleger kommen. Finanzielle Verluste müssen befürchtet werden.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Die Krise der Container­schiff­fahrt ist noch immer nicht ausgestanden. Ihren Anfang nahm sie bereits nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008, also in dem Jahr, in dem sich die Anleger an dem Hansa Treuhand Twinfonds beteiligen könnten. Die Schwierig­keiten dürfen sich zu diesem Zeitpunkt bereits abgezeichnet haben. Dennoch wurden in den Anlage­beratungs­gesprächen die Risiken bei Beteiligungen an Schiffs­fonds häufig verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Stattdessen war häufig von einer rendite­starken und sicheren Kapital­anlage die Rede. Genau das sind Schiffs­fonds auf Grund ihres spekulativen Charakters aber nicht. Anleger der zahlreichen insolventen Schiffs­fonds können ein Lied davon singen.

Schadensersatzansprüche durch fehlerhafte Anlageberatung

In dieser fehler­haften Anlage­beratung kann nun aber der Schlüssel für Schadens­ersatz­ansprüche der Anleger liegen. Denn Banken sind zu einer anleger- und objekt­gerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapital­anlage. Ebenso hätten Banken auch hohe Provisionen (Kick-Backs), die sie für die Vermittlung der Fonds­anteile erhalten, ihrem Kunden gegenüber offenlegen, bevor dieser sich für eine Beteiligung entscheidet.

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