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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 02.02.2017

Insolvenz

Hansa Treuhand Flotten­fonds V: Auch MS HS Berlioz in der Insolvenz

Anleger müssen mit hohen Verlusten bis hin zum Total­verlust ihrer Einlagen rechnen

Für die Anleger des Hansa Treuhand Flotten­fonds V war es die nächste Hiobs­botschaft: Das Amtsgericht Lüneburg hat am 9. November das vorläufige Insolvenz­verfahren über die Gesellschaft der MS HS Berlioz eröffnet (Az.: 47 IN 86/16). Damit sind alle drei Fonds­schiffe entweder verkauft oder insolvent. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass sie mit hohen Verlusten bis hin zum Total­verlust ihrer Einlage rechnen müssen.

Flottenfonds V ohne Einkünfte

Hansa Treuhand hatte den Flotten­fonds V im Juli 2007 aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindest­summe 20.000 Euro beteiligen, insgesamt wurden rund 69 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Die Beteiligung verlief für die Anleger allerdings nicht nach Plan. Der Tanker MT HS Elektra wurde 2013 verlauft, für das Container­schiff MS HS Scott musste 2014 Insolvenz­antrag gestellt werden. Nun befindet sich auch noch die Schiffs­gesellschaft der MS HS Berlioz im vorläufigen Insolvenz­verfahren. Für den Flotten­fonds V kann damit kein Schiff mehr Einkünfte generieren. Anleger stehen damit vor dem Total­verlust ihrer Einlage.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadens­ersatz prüfen lassen. Der Schlüssel dazu kann in einer fehler­haften Anlage­beratung liegen.

Beteiligungen an Schiffsfonds wurden als sichere Geldanlage verkauft

Denn in den Beratungs­gesprächen wurden Beteiligungen an Schiffs­fonds vielfach als rentable und vor allem auch sichere Geldanlagen dargestellt. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 zeichnete sich allerdings ein völlig anderes Bild ab. Die Nachfrage ging zurück und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Dadurch gerieten auch etliche Schiffs­fonds in wirtschaftliche Schwierig­keiten. Am Ende stand oft genug die Insolvenz und erhebliche Verluste für die Anleger.

Risiken wurden oft unzureichend aufgezeigt

Allerdings hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Beteiligung an einem Schiffs­fonds informiert werden müssen. Dazu zählen nicht nur globale wirtschaftliche und politische Entwicklungen, sondern auch lange Laufzeiten, mangelnde Fungibilität, das Wieder­aufleben der Kommanditisten­haftung und insbesondere auch das Total­verlust-Risiko. Beteiligungen mit einem Total­verlust-Risiko können aber nur schwerlich als sichere Geldanlage gelten. Dennoch wurden Schiffs­fonds auch als Baustein zur Alters­vorsorge vermittelt. Die Risiken hingegen wurden in den Beratungs­gesprächen häufig nur völlig unzureichend aufgezeigt. Aus einer solchen Falsch­beratung können Schadens­ersatz­ansprüche entstanden sein.

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