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Familienrecht | 07.10.2020

Abstammung

Zwei Mütter und ein Kind: Mutter­schaft ohne Adoption?

Lesbische Paare fordern Gleich­berechtigung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Im Familienrecht ging es bei Abstammung­sproblemen in der Vergangenheit meist um Fragen der Vaterschaft. Moderne Formen des Zusammen­lebens sowie neue Möglichkeiten in der Medizin werfen inzwischen auch immer mehr Fragen zur Mutter­schaft auf. Derzeit geht es in einem familien­gerichtlichen Verfahren zur Eltern-Kind-Zuordnung um die sogenannte Mit-Mutter­schaft von gleich­geschlechtlichen Eltern.

Eine in einer gleich­geschlechtlichen Ehe verheiratete Frau hatte im Februar 2020 ein Kind zur Welt gebracht. Ihre Ehe­partnerin wollte ebenfalls in der Geburts­urkunde der Tochter als Mutter eingetragen werden. zu diesem Zweck hatte sie bereits vor der Geburt die Mit-Mutter­schaft anerkannt.

Das Vorhaben scheiterte, da der ein­geschlagene Weg bisher im deutschen Abstammungs­recht nicht vorgesehen ist. Lesbische Paare werden vielmehr auf die Möglichkeit der Adoption verwiesen.

Benachteiligung lesbische Paare

Die Rechts­anwälte des Ehepaars vertreten die Auffassung, dass die geltende Rechtslage grund­legende verfassungs­rechtliche Fragen aufwerfe. Schließlich hätten Kinder, die in hetero­sexuelle Ehen hinein­geboren würden, von Geburt an zwei Eltern, da der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater gilt, selbst wenn er es biologisch gar nicht sei.

Ferner weisen die Anwälte darauf hin, dass im Rahmen eines Adoptions­verfahrens die Ehe­partnerin der Mutter wie eine fremde Person vom Jugendamt auf erzieherische, finanzielle und gesundheitliche Eignung überprüft wird.

Hinter dem gerichtlichen Verfahren steht die Initiative „Nodoption“, der weitere lesbische Ehepaare mit Kindern angehören. Im Rahmen einer strategischen Prozess­führung soll eine gerichtliche Grundsatz­entscheidung herbeigeführt werden, wenn nötig auch vor dem Bundes­verfassungs­gericht.

Endlich Gleichberechtigung?

Mit dem gerichtlichen Vorgehen wollen die betroffenen Familien und ihre Rechts­anwälte auch Druck auf den Gesetzgeber ausüben. Und tatsächlich steht ein neues Abstammungs­recht im Raum, das die Mit-Mutter­schaft ausdrücklich regelt. Bundes­justiz­ministerin Christine Lambrecht hat einen Gesetzes­entwurf angekündigt, nach dem bei lesbischen Paaren künftig neben der Geburts­mutter eine weitere Frau Mutter sein kann, ohne dass hierfür ein Adoptions­verfahren durch­geführt werden muss.

Ob und in welcher Form das im Raum stehende Gesetz tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Insgesamt darf aber erwartet werden, dass sowohl die Gesetzes­lage, als auch die Rechtsprechung parallel zu den gesellschaftlichen Entwicklungen bei Fragen der Abstammung immer liberaler werden. Selbst das in Deutschland noch bestehende Verbot der Leih­mutterschaft könnte womöglich perspektivisch gelockert oder ganz aufgehoben werden.

Ein Fachbeitrag von

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