Wer ein Formular der Hradt S.A. unterschrieben hat, soll für einen damit angeblich beauftragten „Euro Grundeintrag“ im Verzeichnis www.deutsches-branchenregister.com zahlen. Wer sich hartnäckig weigert, die Rechnung zu begleichen, dem droht Post von der „Rechtsabteilung“ der Hradt S.A. Unter der Überschrift „Deutsches Branchenregister“ verlangt sie unter Fristsetzung Zahlung, da sie andernfalls ein gerichtliches Verfahren einleiten werde.
Unserer Ansicht nach sollen die zahlungsunwilligen Kunden des Registers damit unter Druck gesetzt und eingeschüchtert werden.
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Anwaltliche Hilfe
Wer ein Schreiben der Rechtsabteilung der Hradt S.A. in Sachen Deutsches Branchenregister erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hradt S.A..
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00