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Internetrecht und Vertragsrecht | 09.05.2016

Branchenbuchabzocke

deutsches-branchenregister.com: Rechtsabteilung der Hradt S.A. verlangt Zahlung in Sachen Deutsches Branchenregister

Hradt S.A. droht mit gerichtlichem Verfahren

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Hintergrund für die Zahlungsaufforderung ist ein angeblich beauftragter Euro Grundeintrag im Verzeichnis www.deutsches-branchenregister.com.

Wer ein Formular der Hradt S.A. unterschrieben hat, soll für einen damit angeblich beauftragten „Euro Grundeintrag“ im Verzeichnis www.deutsches-branchenregister.com zahlen. Wer sich hartnäckig weigert, die Rechnung zu begleichen, dem droht Post von der „Rechtsabteilung“ der Hradt S.A. Unter der Überschrift „Deutsches Branchenregister“ verlangt sie unter Fristsetzung Zahlung, da sie andernfalls ein gerichtliches Verfahren einleiten werde.

Unserer Ansicht nach sollen die zahlungsunwilligen Kunden des Registers damit unter Druck gesetzt und eingeschüchtert werden.

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Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Rechtsabteilung der Hradt S.A. in Sachen Deutsches Branchenregister erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hradt S.A..

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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