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Internetrecht und Vertragsrecht | 08.12.2015

Branchenbuchabzocke

meinbranchenverzeichnis.de: Hamann Medien GmbH schickt Zahlungserinnerungen raus

Angeblich beauftragter „Standard-Plus-Eintrag“ auf www.meinbranchenverzeichnis.de ist der Hintergrund

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Hamann Medien GmbH fordert nochmals zur Zahlung auf und verschickt an säumige Kunden eine Zahlungserinnerung. Wie sollte man sich jetzt verhalten?

Wer wegen eines beauftragten „Standard-Plus-Eintrags“ auf www.meinbranchenverzeichnis.de 1.413,72 Euro zahlen soll, kann bei Zahlungsverweigerung schnell eine „Zahlungserinnerung“ der Hamann Medien GmbH erhalten. Unter Setzung einer Frist von sieben Tagen verlangt das Unternehmen die Begleichung der offenen Rechnung.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungserinnerung oder sonstige Zahlungsaufforderung der Hamann Medien GmbH wegen eines angeblich beauftragten „Standard Plus-Eintrags“ auf www.meinbranchenverzeichnis.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hamann Medien GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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