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Vertragsrecht | 13.03.2020

Branchen­buch­abzocke

www.eubusinessregister.org.: Kundenfang in Sachen EU Business Register

Unternehmen verlangt Zahlung eines Betrags in Höhe von 995 Euro

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Das EU Business Register geht unter Gewerbe­treibenden und Frei­berufler auf Kundenfang.

Betroffenen drohen Kosten von 995 Euro

Gewerbe­treibende und Frei­berufler können mittels einer E-Mail ein Formular von einem “EU Business Register” erhalten. Das Formular selbst ist mit “Company Data Control” überschrieben. Dieses Formular sollte aber auf keinen Fall ausgefüllt und unter­schrieben werden. Andernfalls schließt man einen Vertrag über einen Eintrag in dem Verzeichnis ab. Hinter dem EU Business Register steckt keine offizielle Stelle, sondern ein privates Unternehmen namens EU Business Services Ltd. mit Sitz in den Niederlanden. Sollte das Formular unter­schrieben werden, droht nachfolgend eine Rechnung in Höhe von 995 Euro.

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Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungs­aufforderung in Sachen EU Business Register erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zum EU Business Register.

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