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Vertragsrecht | 25.09.2020

Branchen­buch­abzocke

www.firmen­verlag24.de: firmen­verlag24 der DBV Verlags­gesellschaft mbH

Telefonischer Vertrags­schluss per Gesprächs­aufzeichnung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Das Branchen­verzeichnis “firmen­verlag24…gesucht gefunden” wird von der DBV Verlags­gesellschaft mbH betrieben. Zu finden ist das Verzeichnis im Internet unter der Adresse www.firmen­verlag24.de.

Mittels telefonischer Kalt-Akquise versucht die DBV Verlags­gesellschaft mbH unter Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern auf Kundenfang zu gehen. Dabei hat es das Unternehmen darauf abgesehen, dass die Betroffenen einer Gesprächs­aufzeichnung zustimmen, um nachträglich eine Rechnung legitimieren zu können.

Die Anschrift der DBV Verlags­gesellschaft mbH lautet:

DBV Verlags­gesellschaft mbH

Sprendlinger Landstraße 180

63069 Offenbach

Als Geschäfts­führer des Unternehmens wird ein Herr Semir Ujkanovic genannt.

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firmenverlag24 versendet Rechnung wegen Branchenbucheintrags

Wer in die Telefonfalle der DBV Verlags­gesellschaft mbH geraten ist, wird eine mit “firmen­verlag24…gesucht gefunden” überschriebene Rechnung erhalten. Der Betroffene soll für einen sechsmonatigen Premium­eintrag für die Seite www.firmen­verlag24.de einen Betrag in Höhe von 699,00 Euro zuzüglich Umsatz­steuer zahlen. Wer sich weigert, die Rechnung zu bezahlen muss mit der Einschaltung eines Inkasso­büros rechnen.

DBV Verlagsgesellschaft mbH ist nicht sehr geduldig

Schon bei Nicht­zahlung der Rechnung kann sie ohne vorherige Mahnung die National Inkasso GmbH mit dem weiteren Forderungs­einzug beauftragen. Das Inkasso­büro fordert unter Androhung eines gerichtlichen Mahn­verfahrens die Begleichung der offenen Forderung. Zudem versendet die National Inkasso GmbH ein mit “Ratenzahlung” überschriebenes Schreiben. Diese sollte nicht vorschnell ausgefüllt und unter­schrieben werden.

Lesen Sie mehr über das Inkasso­büro hier: Forderungseinzug der National Inkasso GmbH

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