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Vorsorgerecht | 02.05.2017

Patienten­verfügung Mustertext

Muster Patienten­verfügung: Kann man einen Vordruck für eine Patienten­verfügung nutzen?

Was man über Vordrucke und Mustertexte zur Patienten­verfügung wissen muss

Sie suchen ein Muster für eine Patienten­verfügung, weil Sie eine eigene Patienten­verfügung aufsetzen wollen und fragen sich nun, ob es sinnvoll ist, für die Erstellung einer Patienten­verfügung einen Vordruck aus dem Internet zu verwenden? Oder muss man für eine Patienten­verfügung immer zum Notar oder Anwalt gehen?

Erstellung einer Patientenverfügung ist ratsam

Es ist sehr sinnvoll, sich beizeiten Gedanken über eine Patienten­verfügung zu machen. Eine Patienten­verfügung ist nicht nur für ältere Menschen ratsam auch jüngere und gesunde Menschen können von einem Tag auf den anderen auf Hilfe angewiesen sein. Es ist darum sinnvoll, Vorsorge hinsichtlich medizinischer Behandlungen sowie rechtlicher und finanzieller Angelegenheiten zu treffen. Dafür gibt es die „Instrumente“ Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht und Betreuungs­verfügung (vgl. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Was ist der Unterschied und warum sind diese Vollmachten und Verfügungen sinnvoll?).

Patientenverfügung Vordruck zum Download

Viele Webseiten bieten einen Vordruck für eine Patienten­verfügung zum kostenlosen Download an. Einige spezielle Internet­seiten bieten Mustertexte für Patienten­verfügungen aber auch entgeltlich an. Egal ob kostenlos oder gegen Geld, sich einfach Muster zur Patienten­verfügung aus dem Internet herunter­zuladen und ohne Beratung auszufüllen, ist nicht ratsam.

Gerade in den letzten Monaten hat der Bundes­gerichts­hof zum Thema Patienten­verfügungen mehrere Entscheidungen getroffen (vgl. Az. XII ZB 61/16 und Az. XII ZB 604/15). Die Anforderungen an eine Patienten­verfügung hat der Bundes­gerichts­hof dabei sehr hoch geschraubt. Sinnvoll ist es daher, sich von einem unabhängigen Experten bei der Erstellung einer Patienten­verfügung beraten zu lassen. Das muss nicht unbedingt ein Notar oder Anwalt sein. Auch die Verbraucher­zentralen beraten hinsichtlich der Patienten­verfügung.

Sollte man eine Patientenverfügung beim Anwalt erstellen lassen?

Wer sich für die Erstellung der Patienten­verfügung von einem Anwalt beraten lässt, hat einige Vorteile. Ein Anwalt muss im Interesse seines Mandanten handeln. Das ist seine anwaltliche Berufs­pflicht. Ein Anwalt wird daher das Interesse der Person, die die Patienten­verfügung errichten möchte, genau ermitteln und in der Patienten­verfügung niederlegen. Ein Anwalt ist auch täglich damit betraut, Verfügungen individuell zu gestalten. Über die verschiedenen Verfügungs­inhalte der Patienten­verfügung kann ein Anwalt beraten, mögliche Alternativen aufzeigen und Risiken besprechen. Einige Anwälte beschäftigen sich auch schwerpunktmäßig mit der Erstellung von Patientenverfügungen.

Kann man eine Patientenverfügung auch mit seinem Arzt machen?

Eine Patienten­verfügung kann man auch beim Arzt erstellen lassen. Ärzte rechnen die Kosten für die Patienten­verfügung privat nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Wer eine Patienten­verfügung bei seinem Arzt erstellt, hat den Vorteil, dass der Arzt den Patienten genau kennt. Um alles genau zu erklären, muss sich der Arzt dann aber auch genug Zeit nehmen. Die Patienten­verfügung beim Arzt birgt allerdings eine Gefahr: Ärzte haben in der Regel keine Erfahrung in der Vertrags­gestaltung. Als Patient muss man daher darauf achten, dass die Patienten­verfügung in juristischer Hinsicht auch hinreichend individuell ist und dass es sich bei der Patienten­verfügung vom Arzt nicht vielmehr um assistiertes Ausfüllen vorgefertigter Formulare handelt.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/pt
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