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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 10.07.2019

Abgas­skandal

Gericht verpflichtet Porsche AG zur Rücknahme eines Autos wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Kläger erhält zusätzlich knapp 8.500 Euro an Zinsen auf ausgeurteilten Betrag

Das Stuttgarter Landgericht verurteilte die Porsche AG zur Rücknahme des Wagens mit Betrugs-Motor wegen einer vorsätzlichen sitten­widrigen Schädigung (Urteil vom 12.06.2019, Az. 28 O 251/18). Zusätzlich erhält der Kläger auf den ausgeurteilten Betrag noch knapp 8.500 Euro an Zinsen

Der Kläger hatte das neue Fahrzeug im Juni 2015 für 70.414,54 Euro erworben und muss sich nun knapp 15.000 Euro an Nutzungs­entschädigung anrechnen lassen.

Verursachter Schaden besteht bereits ab Abschluss des Kaufvertrags

Das Gericht befand, dass die in dem fraglichen Modell verbaute Abschalt­vorrichtung illegal sei und der Wagen daher die EG-Typ­genehmigung niemals hätte erhalten dürfen.

Der eingetretene Schaden liege deshalb bereits in dem Abschluss des Kauf­vertrags, der jedenfalls zu den damaligen Bedingungen nach Überzeugung des Gerichts bei Kenntnis aller Umstände nicht abgeschlossen worden wäre. Zudem habe der Verbraucher nicht damit zu rechnen, dass sich eine derartige Software in seinem Fahrzeug befinde.

LG: Kein Zweifel an Kenntnis über die Manipulation

An der Kenntnis der Unternehmens­führung über die Manipulation hatte das Gericht keinen Zweifel, zumal das Vorbringen des Klägers dazu unwidersprochen vom Stuttgarter Konzern hingenommen wurde.

Es sei aber auch ohne weiteres anzunehmen, dass bei der Kenntnis des Entwicklungs­chefs der Vorstand ebenfalls Kenntnis von solchen Maßnahmen an den im Unternehmen hergestellten Fahrzeuge hatte; selbst wenn einzelne Komponenten auch nur zugekauft worden sein mögen. Auch bei einem Zukauf sei gerade in diesem sensiblen Bereich eine Abstimmung der verschiedenen Komponenten erforderlich und damit eine Kenntnis der Funktions­weise der einzelnen Bauteile und auch der Funktions­weise des Motors sowie der vorhandenen Motor­steuerung zwangs­läufig, heißt es im Urteil.

Schaden wurde durch Porsche AG billigend in Kauf genommen

Vorliegend sei hier davon auszugehen, dass der Porsche AG bekannt war, dass der Motor eine Motor­steuerungs­software enthält, die dazu führt, dass die EU-Emissions­grenzwerte der Euro 6 Norm nur dann eingehalten werden, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, es im Normal­betrieb jedoch zwangs­läufig zu abweichenden Werten kommt.

Das im Falle einer Entdeckung der Verwendung der illegalen Software ein Schaden entstehen könne, sei für die Verantwortlichen offen­sichtlich gewesen und billigend in Kauf genommen worden.

Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht

Die Verhaltens­erwartungen gingen dahin, dass ein Auto­hersteller sich gewissenhaft an die Regeln hält, denen er im Rahmen des Zulassungs­verfahrens unterliegt. Hierbei wird eine sehr hohe Sorgfalt erwartet, da das Handeln von großer Tragweite ist und Verstöße zu hohen Schäden führen können.

Die Mobilität der Kunden sei in der modernen Gesellschaft von großer Bedeutung. Die Beachtung von Umwelt­standards spiele ebenfalls eine große Rolle im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt­belastung mit Schad­stoffen, die auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung haben.

Die Verhaltens­erwartungen an einen Fahrzeug­hersteller gingen deshalb dahin, dass er besonders gewissenhaft und verantwortlich handele und sich nicht durch falsche Angaben oder Verschleierung der tatsächlichen Emissions­werte bei normalem Gebrauch im Rahmen des Prüf­verfahrens, wirtschaftliche Vorteile verschaffen.

Porsche habe gegen diese Verkehrs­erwartung in erheblichem und verwerflichem Maße verstoßen. Bei der Feststellung der besonderen Ver­werflich­keit falle insbesondere der hohe Schaden, den die Porsche verursacht hat, als auch das hohe Risiko der zahlreichen Kunden ins Gewicht.

Fazit: LG schützt mit Urteil das Recht des Verbrauchers

„Wir freuen uns sehr, dass sich das Stuttgarter Landgericht nicht wie die Land­gerichte in Hannover und Braunschweig von der Streit­befangenheit des Welt­konzerns Porsche bzw. VW beeindrucken lässt und mit wohl­gesetzten Worten das Recht des Verbrauchers schützt und dem Vorstand die Leviten liest“, so Prof. Dr. Marco Rogert von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich, die den Kläger in Stuttgart vertrat.

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