wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Familienrecht | 30.12.2015

Kindergeld­erhöhung 2016

Erhöhung des Kindergelds ab 1.1.2016: Wie viel Kindergeld gibt es 2016 mehr?

Das Kindergeld wird zum 1.1.2016 wieder erhöht. Doch wie viel Kindergeld erhalten Eltern nach der Kindergeld­erhöhung? Der folgende Text behandelt das Kindergeld 2016. Infos zum Kindergeld 2017 finden Sie hier. Die auf refrago.de veröffentlichte Kindergeldtabelle gibt Auskunft.

Wie hoch sind die Kindergeldbeträge ab dem 1.1.2016?

Eltern erhalten ab dem 1.1.2016

  • für das erste und zweite Kind je 190 Euro,
  • für das dritte Kind 196 Euro und
  • für jedes weitere Kind 221 Euro.

Vgl. hierzu ausführlich die auf refrago.de veröffentlichte Kindergeldtabelle.

Wie hoch sind die Zahlbeträge bei mehreren Kindern?

Anhand der folgenden Liste können Sie ersehen, wie viel Kindergeld Sie erhalten, wenn Sie mehrere Kinder haben:

Anzahl KinderKindergeld gesamt
1 Kind190,00 Euro
2 Kinder380,00 Euro
3 Kinder576,00 Euro
4 Kinder797,00 Euro
5 Kinder1.018,00 Euro
6 Kinder1.239,00 Euro

Lese­beispiel: Sie haben 3 Kinder. Dann erhalten Sie insgesamt 576,00 Euro Kindergeld.

Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

Als Kinder werden berücksichtigt:

  • leibliche Kinder
  • angenommene (adoptierte) Kinder.

Ebenso werden Kinder berücksichtigt, die die Antrags­tellerin/der Antragsteller von Kindergeld in seinem Haushalt aufgenommen hat:

  • Kinder des Ehegatten (Stiefkinder)
  • Kinder eingetragener Lebens­partner
  • Pflege­kinder und
  • Enkelkinder

Wie lange gibt es das Kindergeld?

Das Kindergeld 2016 erhalten die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, der Anspruch verlängert sich durch eine Berufsaus­bildung. Wenn diese andauert, bleibt der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Neben den Ausbildungs­berufen gehören auch ein Studium, Praktika und eine betrieb­liche Ausbildung zur Berufsaus­bildung, wenn ein bestimmtes Berufsziel verfolgt wird. Der Anspruch erlischt nach der Berufsaus­bildung oder dem Erststudium, wenn der junge Mensch regelmäßig arbeitet und über 450 Euro verdient.

Kindergeld gibt es auch bei Zwangspausen

Auch bei Zwangs­pausen in der Ausbildung wird das Kindergeld für vier Monate lang weiter­gezahlt. Solche Pausen entstehen beispiels­weise zwischen dem Schul­abschluss und dem Ausbildungs­beginn. Wenn ein Jugendlicher trotz ernsthafter Bemühungen keinen Ausbildungs­platz findet, erhält er trotzdem Kindergeld.

Gibt es das Kindergeld 2016 auch für Kinder bei Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem Wehrdienst?

Der Bundes­freiwilligen­dienst und der internationale Frei­willigen­dienst werden wie eine Ausbildung behandelt, der Kindergeld­anspruch bleibt also erhalten. Der freiwillige Wehrdienst hingegen lässt den Anspruch erlöschen.

Kindergeld kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden

Der Kindergeld­anspruch für volljährige Kinder besteht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind außer­stande ist, seinen Lebens­unterhalt selbst zu erwirtschaften, z.B.:

  • Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebens­unterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlich­keit).
  • Die Behinderung und die Ursächlich­keit sind schon vor Vollendung des 25. Lebens­jahres des Kindes eingetreten.
  • Ist die Behinderung vor dem 01.01.2007 eingetreten, ist das vollendete 27. Lebensjahr die Grenze.

Siehe für weitere Infos die auf refrago.de veröffentlichte Kindergeldtabelle.

Quelle: DAWR/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.8 (max. 5)  -  16 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1711