Wie hoch sind die Kindergeldbeträge ab dem 1.1.2016?
Eltern erhalten ab dem 1.1.2016
- für das erste und zweite Kind je 190 Euro,
- für das dritte Kind 196 Euro und
- für jedes weitere Kind 221 Euro.
Vgl. hierzu ausführlich die auf refrago.de veröffentlichte Kindergeldtabelle.
Wie hoch sind die Zahlbeträge bei mehreren Kindern?
Anhand der folgenden Liste können Sie ersehen, wie viel Kindergeld Sie erhalten, wenn Sie mehrere Kinder haben:
Anzahl Kinder | Kindergeld gesamt |
---|---|
1 Kind | 190,00 Euro |
2 Kinder | 380,00 Euro |
3 Kinder | 576,00 Euro |
4 Kinder | 797,00 Euro |
5 Kinder | 1.018,00 Euro |
6 Kinder | 1.239,00 Euro |
Lesebeispiel: Sie haben 3 Kinder. Dann erhalten Sie insgesamt 576,00 Euro Kindergeld.
Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
Als Kinder werden berücksichtigt:
- leibliche Kinder
- angenommene (adoptierte) Kinder.
Ebenso werden Kinder berücksichtigt, die die Antragstellerin/der Antragsteller von Kindergeld in seinem Haushalt aufgenommen hat:
- Kinder des Ehegatten (Stiefkinder)
- Kinder eingetragener Lebenspartner
- Pflegekinder und
- Enkelkinder
Wie lange gibt es das Kindergeld?
Das Kindergeld 2016 erhalten die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, der Anspruch verlängert sich durch eine Berufsausbildung. Wenn diese andauert, bleibt der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Neben den Ausbildungsberufen gehören auch ein Studium, Praktika und eine betriebliche Ausbildung zur Berufsausbildung, wenn ein bestimmtes Berufsziel verfolgt wird. Der Anspruch erlischt nach der Berufsausbildung oder dem Erststudium, wenn der junge Mensch regelmäßig arbeitet und über 450 Euro verdient.
Kindergeld gibt es auch bei Zwangspausen
Auch bei Zwangspausen in der Ausbildung wird das Kindergeld für vier Monate lang weitergezahlt. Solche Pausen entstehen beispielsweise zwischen dem Schulabschluss und dem Ausbildungsbeginn. Wenn ein Jugendlicher trotz ernsthafter Bemühungen keinen Ausbildungsplatz findet, erhält er trotzdem Kindergeld.
Gibt es das Kindergeld 2016 auch für Kinder bei Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem Wehrdienst?
Der Bundesfreiwilligendienst und der internationale Freiwilligendienst werden wie eine Ausbildung behandelt, der Kindergeldanspruch bleibt also erhalten. Der freiwillige Wehrdienst hingegen lässt den Anspruch erlöschen.
Kindergeld kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden
Der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder besteht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind außerstande ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, z.B.:
- Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit).
- Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes eingetreten.
- Ist die Behinderung vor dem 01.01.2007 eingetreten, ist das vollendete 27. Lebensjahr die Grenze.
Siehe für weitere Infos die auf refrago.de veröffentlichte Kindergeldtabelle.