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Familienrecht und Steuerrecht | 09.11.2016

Erhöhung des Kindergelds

Kindergeld-Erhöhung zum 1.1.2017: So viel Kindergeld bekommen Eltern ab 2017 mehr

Das Kindergeld wird zum 1.1.2017 erhöht (siehe auch: Tipps zum Kindergeld). Lesen Sie hier, wie die Kindergelderhöhung 2017 genau aussieht. Hier können Sie die neue Kindergeldtabelle einsehen. Neben der Kindergelderhöhung zum 1.1.2017 gilt ab dem 1.1.2017 auch eine neue Düsseldorfer Tabelle 2017, die Sie hier finden.

Hintergrund-Information: Tipps zum Kindergeld

Das Bundeskabinett hat die nötigen Regelungen auf den Weg gebracht, damit das Kindergeld 2017 steigen kann. Der Bundestag muss allerdings noch zustimmen.

Das Kindergeld steigt 2017 um zwei Euro. So hat es das Bundeskabinett beschlossen.

Wie hoch sind die Kindergeldbeträge ab dem 1.1.2017?

Eltern erhalten ab dem 1.1.2017

  • für das erste und zweite Kind je 192 Euro,
  • für das dritte Kind 198 Euro und
  • für jedes weitere Kind 223 Euro.

Vgl. hierzu ausführlich die Kindergeldtabelle.

Wie hoch sind die Zahlbeträge bei mehreren Kindern?

Anhand der folgenden Liste können Sie ersehen, wie viel Kindergeld Sie erhalten, wenn Sie mehrere Kinder haben:

Anzahl KinderKindergeld gesamt
1 Kind192,00 Euro
2 Kinder384,00 Euro
3 Kinder582,00 Euro
4 Kinder805,00 Euro
5 Kinder1.028,00 Euro
6 Kinder1.251,00 Euro

Lesebeispiel: Sie haben 3 Kinder. Dann erhalten Sie insgesamt 582,00 Euro Kindergeld.

Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

Als Kinder werden berücksichtigt:

  • leibliche Kinder
  • angenommene (adoptierte) Kinder.

Ebenso werden Kinder berücksichtigt, die die Antragstellerin/der Antragsteller von Kindergeld in seinem Haushalt aufgenommen hat:

  • Kinder des Ehegatten (Stiefkinder)
  • Kinder eingetragener Lebenspartner
  • Pflegekinder und
  • Enkelkinder

Wie lange gibt es das Kindergeld?

Das Kindergeld 2017 erhalten die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, der Anspruch verlängert sich durch eine Berufsausbildung. Wenn diese andauert, bleibt der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Neben den Ausbildungsberufen gehören auch ein Studium, Praktika und eine betriebliche Ausbildung zur Berufsausbildung, wenn ein bestimmtes Berufsziel verfolgt wird. Der Anspruch erlischt nach der Berufsausbildung oder dem Erststudium, wenn der junge Mensch regelmäßig arbeitet und über 450 Euro verdient.

Kindergeld gibt es auch bei Zwangspausen

Auch bei Zwangspausen in der Ausbildung wird das Kindergeld für vier Monate lang weitergezahlt. Solche Pausen entstehen beispielsweise zwischen dem Schulabschluss und dem Ausbildungsbeginn. Wenn ein Jugendlicher trotz ernsthafter Bemühungen keinen Ausbildungsplatz findet, erhält er trotzdem Kindergeld.

Gibt es das Kindergeld 2015 auch für Kinder bei Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem Wehrdienst?

Der Bundesfreiwilligendienst und der internationale Freiwilligendienst werden wie eine Ausbildung behandelt, der Kindergeldanspruch bleibt also erhalten. Der freiwillige Wehrdienst hingegen lässt den Anspruch erlöschen.

Kindergeld kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden

Der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder besteht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind außerstande ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, z.B.:

  • Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit).
  • Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes eingetreten.
  • Ist die Behinderung vor dem 01.01.2007 eingetreten, ist das vollendete 27. Lebensjahr die Grenze.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/pt
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