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Vertragsrecht | 12.02.2015

Au-Pair

Au-Pair-Vertrag: Welche Rechte haben Au-Pairs und was sollten Gastfamilien zu Arbeitsvertrag, Urlaub, Bezahlung und Versicherungen wissen?

Au-Pairs aus dem Ausland können weit mehr sein, als Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung. Vielen Eltern ermöglichen sie durch ihre Unterstützung im Haushalt die Rückkehr ins Arbeitsleben. Als „Tochter oder Sohn auf Zeit“ sind sie hauptsächlich für die Kinderbetreuung verantwortlich. Zu dieser verantwortungsvollen Aufgabe gehören auch leichte Haushaltstätigkeiten, die direkt mit der Betreuung der Kinder zu tun haben. Billige Putzhilfen sind Au-Pairs aber auf keinen Fall. Die ARAG erläuert, was Au-Pairs und Gastfamilien beachten sollten.

Wer nicht durch Freunde oder Verwandte Au-Pairs empfohlen bekommt, ist auf die Vermittlung über eine Agentur angewiesen. Das Problem bei der Vielzahl dieser Dienstleister: Während früher eine Erlaubnis nötig war, um Kandidaten zu vermitteln, reicht seit ein paar Jahren eine entsprechende Gewerbeanmeldung zur Vermittlungsfähigkeit. Daher sollten sich interessierte Familien ausschließlich von qualifizierten Agenturen beraten lassen. Ein seriöser Au-Pair-Vermittler steht sowohl den von ihm vermittelten Au-Pairs als auch den Gastfamilien persönlich zur Seite. Manche Agenturen unterstützen die frisch gebackenen Gasteltern auch in der Organisation des Au-Pair-Aufenthaltes, indem sie beispielsweise spezielle Freizeitprogramme für die fleißigen Helfer bereithalten. Leistungen und Gebühren der Au-Pair-Vermittler sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich also.

Au-Pair im eigenen Land

Die meisten Agenturen akzeptieren keine Registrierungen von Au-Pairs, die im eigenen Land arbeiten möchten. Denn nach dem Au-Pair-Grundgedanken ist ein Ziel des Aufenthaltes in einer Gastfamilie, eine andere Kultur und Sprache kennenzulernen. In einigen Ländern erlaubt es auch die Regierung nicht, Au-Pair im eigenen Land zu werden.

Vertrag zwischen Gasteltern und Au-Pair

In Deutschland gilt die Au-Pair-Tätigkeit als Betreuungsverhältnis besonderer Art und bleibt damit grundsätzlich sozialversicherungsfrei. In den Vertrag zwischen Gasteltern und Au-Pair gehört ein vereinbartes Taschengeld - üblich sind derzeit rund 200 Euro monatlich - sowie eine Urlaubsregelung; vier Wochen bezahlter Jahresurlaub stehen jedem Au-Pair zu. Ferner steht dem Au-Pair ein voller Ruhetag in der Woche zur Verfügung. Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich sollten Au-Pairs ein eigenes Zimmer in der Familienwohnung haben. Auch die Dauer des Au-Pair-Verhältnisses sollte geregelt werden.

Versicherung von Au-Pairs

Die Gasteltern bürgen für ihr neues Familienmitglied für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Daher rät die ARAG zu einem umfassenden Versicherungsschutz. Obligatorisch ist die Versicherung des Au-Pairs für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls.

Krankenversicherung

Beim privaten Krankenversicherungsschutz sollte man einen umfassenden Tarif wählen, der einen 2,3-fachen Steigerungssatz der ärztlichen Gebührenordnungen beinhaltet. Auch die Kosten einer Schwangerschaft und Geburt sollten damit abgesichert sein. Gasteltern sind außerdem gut beraten, darauf zu achten, dass auch die Kosten für Zahnersatz erstattet werden.

Privathaftpflicht

Besteht eine Privathaftpflichtversicherung, deren Police alle im Haushalt lebenden Personen einschließt, gilt sie auch für Au-Pairs. Die ARAG rät zu einer Versicherungssumme von mindestens 1,5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Im Rahmen der Tätigkeit sollte in der Privathaftpflichtversicherung auch das Berufshaftpflichtrisiko mitversichert sein.

Unfallversicherung

Eine Versicherungssumme von 100.000 Euro gilt als angemessen; eine Absicherung des Unfalltods ist dagegen überflüssig.

Quelle: DAWR/ARAG/pt
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