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Internetrecht und Vertragsrecht | 02.10.2015

Branchenbuchabzocke

ABV Media lässt Forderung durch VIVAG Marketing eintreiben

Angeblich beauftragte Werbeanzeige mit Kosten in Höhe von insgesamt über 2.000 Euro verbunden

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die VIVAG Marketing treibt für ein Unternehmen namens ABV Media Forderungen ein. Hintergrund der Forderungen ist eine angeblich bei der ABV Media beauftragte Werbeanzeige für eine „Bürger-Info-Serie“.

Bei der „Bürger-Info-Serie“ soll es sich um eine Werbebroschüre für Verbraucher handeln. Eine Werbeanzeige in der Broschüre ist mit hohen Kosten verbunden. Pro Auflage macht die VIVAG Marketing mindestens 762 Euro netto geltend. Da innerhalb von 12 Monaten insgesamt drei Auflagen anstehen, drohen Kosten von über 2.000 Euro.

Anwaltliche Hilfe ist ratsam

Wer ein Schreiben der VIVAG Marketing in Sachen „Bürger-Info-Serie“ der ABV Media erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur VIVAG Marketing.

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Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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