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Familienrecht | 02.07.2018

Samenspende

Anspruch auf Auskunft: Bundes­weites Samen­spender-Register am 1. Juli gestartet

Spender­kinder können ab dem 16. Lebensjahr den Namen des Spenders erfahren

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat am 1. Juli 2018 das bundesweite Samen­spender-Register gestartet. Mithilfe des Registers können durch Samenspende gezeugte Personen künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist.

Im Mai 2017 hatte der Bundestag das Gesetz zur Einrichtung eines bundesweiten Samen­spender-Registers verabschiedet, das gestern in Kraft getreten ist. Es regelt den Auskunfts­anspruch von Personen, die ab dem 1. Juli 2018 durch eine heterologe Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt werden.

„Spender­kinder haben ein Recht zu wissen, von wem sie abstammen. Genau das können sie zukünftig bei uns erfahren“, begrüßt Direktor Dr. Dietrich Kaiser den Start des Samen­spender-Registers beim DIMDI.

Auskunftsrecht gilt für ab Juli 2018 gezeugte Spenderkinder

Ab Juli 2018 gezeugte Spender­kinder können künftig entsprechende Auskunft aus dem neuen Register beantragen. Für Kinder unter 16 Jahren können ihre gesetzlichen Vertreter handeln. Das DIMDI speichert dazu Daten im Rahmen von Samen­spenden und danach erfolgten Geburten 110 Jahre lang. Spender und Empfängerinnen von Samen­spenden besitzen dabei zu den jeweils über sie gespeicherten Daten einen Anspruch auf Auskunft und Berichtigung.

Gespeicherte Daten nur nach einer Samenspende und ärztlich unterstützter künstlicher Befruchtung

Gespeichert werden nur wenige personen­bezogene Daten von Spender und Empfängerin wie Name, Geburtstag, Geburtsort, und Anschrift sowie der Geburtstag der Kinder. Spender können freiwillig weitere Auskünfte erteilen, zum Beispiel über Aussehen, Schul­bildung oder Beweg­gründe für die Samenspende. Das Register nimmt nur dann Daten auf, wenn nach einer Samenspende und ärztlich unter­stützter künstlicher Befruchtung Kinder geboren wurden. Im Falle einer Geburt übermittelt die reproduktions­medizinische Einrichtung, bei der die künstliche Befruchtung vorgenommen worden ist, die Daten zur Empfängerin der Samenspende und zu den Kindern an das DIMDI. Dort werden diese Angaben und die Angaben zum Samen­spender unter Wahrung hoher Datenschutz­vorgaben getrennt in einem Spender- und einem Empfängerinnen­register gespeichert.

Samenspender werden über Auskunft informiert

Bei berechtigten Anfragen können Spender­kinder im DIMDI somit künftig Auskunft über ihren Samen­spender erhalten. 4 Wochen vor einer solchen Auskunft informiert das DIMDI auch den Samen­spender, sodass er sich auf eine eventuelle Kontakt­aufnahme des Spender­kindes einstellen kann.

Vor dem 1. Juli 2018 gezeugte Spenderkinder

Das Samen­spender-Register speichert Informationen nur für künstliche Befruchtungen ab dem 1. Juli 2018, wenn ein Kind geboren wurde. Frühere Daten liegen dem DIMDI nicht vor.

Quelle: DIMDI/DAWR
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