wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schadensersatzrecht | 16.05.2019

VW-Abgas­skandal

Anspruch auf Schadens­ersatz auch für Käufer von betroffenen Fahrzeugen, die nach der Aufdeckung des Diesel­abgas­skandals erworben wurden

Schadens­ersatz auch bei „Kenntnisfällen“ möglich

Wieder ein Paukenschlag aus Nieder­sachsen, dem Heimatland des VW-Konzerns. Wie die in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgas­skandals führende Rechts­anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln mitteilt, hat sich in Nieder­sachsen wieder einmal eine Wendung ergeben, die nicht unbedingt zu erwarten war.

Werbung

Nachdem eine Fülle von Klagen betroffener Diesel­besitzer von Land­gerichten bundesweit mit dem lapidaren Hinweis abgewiesen worden waren, die Kläger hätten doch wohl von dem Abgas­skandal gewusst oder zumindest wissen müssen, hat ausgerechnet ein übergeordnetes Gericht aus dem Heimatbundesland des VW-Konzerns eine vollkommen andere Marschrichtung vorgegeben.

VW ändert Strategie: Verfahren statt Vergleich

In dem Verfahren 5 U 151/18 kam es am 8. Mai 2019 zur mündlichen Verhandlung, weil die Volkswagen AG sich in Fällen, die sie selbst „Kauf nach Kenntnis-Fälle“ nennt, siegessicher zeigt und daher keine der ansonsten üblichen Vergleichs­angebote unterbreitet. Diesmal hatten sich die Strategen der Kanzlei Freshfields, der Hauptbevollmächtigten in Abgas­skandal­fällen des VW-Konzerns, offen­sichtlich ver­spekuliert:

„Sehr deutlich folgte der erkennende Senat unserer Argumentation, wonach genau zu hinter­fragen sei, wer wem was wann mit welcher Konsequenz mitgeteilt haben soll, was zu einer vollständigen und richtigen Aufklärung des Klägers über die Betroffenheit seines individuellen Fahrzeugs vom Abgas­skandal, der Verfügb­arkeit und Wirkung eines Software­updates und dessen Folgen geführt haben soll“, so Rechtsanwalt Niephaus, der den Termin für Rogert & Ulbrich wahrnahm. Die Rechts­anwälte hatten auch darauf hingewiesen, dass diesbezüglich die Beklagte darlegungs- und beweisbelastet sei, so Rechtsanwalt Niephaus.

OLG will Sachverständigengutachten über die negativen Folgen des Software-Updates einholen

Zudem habe der Senat anklingen lassen, ein Sachverständigeng­utachten über die negativen Folgen des Software-Updates einholen zu wollen. Ein Umstand, den VW so fürchtet, weil dann ans Licht käme, dass das Update nicht geeignet ist, einen rechtskonformen Zustand her­zustellen und gar neue Abschalt­einrichtungen in diesem Zuge implementiert wurden.

„Der Senat gab ebenfalls zu bedenken, dass ein pauschaler Vortrag für eine Annahme positiver Kenntnis der Betroffenheit seines individuellen Fahrzeugs ebenso wenig ausreiche wie ein pauschales Bestreiten negativer Auswirkungen durch das Software­update bzw. die Nichtherstellung des vertraglich ursprünglich vereinbarten Zustands“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert, geschäftsführender Partner der Klägeranwälte. Der Wirtschaftsrechtprofessor (FOM) vertritt mit seinen 14 Anwaltskollegen rund 11.000 Geschädigte im VW-Abgas­skandal und erstritt mit seinem Sozius Tobias Ulbrich das erste deliktische Urteil gegen Volkswagen - ebenfalls in Nieder­sachsen. „

Werbung

Urteil ebnet Weg für erfolgreiche Einzelklagen und Musterfeststellungsklage

Mit unserem in Hildesheim erstrittenen Urteil wurde der Weg für Tausende erfolgreiche Einzel­klagen und für die nunmehr ebenfalls von uns gemeinsam mit den Kollegen Dr. Stoll und Sauer vertretene Muster­feststellungs­klage geebnet. Darauf sind wir stolz. Das war und ist ein Meilenstein für den deutschen Verbraucher­schutz“, zeigt sich Prof. Dr. Rogert zufrieden. Wir haben mittlerweile alleine ca. 1.000 statt­gebende Urteile aus Delikt und etliche mehr aus Gewähr­leistung erstritten. Tausende Vergleiche wurden geschlossen. Mittlerweile sind wir auch bei den Oberklassemodellen mit größerem Hubraum (2.5 TDI, 2.7 TDI, 3.0 TDI) der Marken Volkswagen und Audi sowie bei Porsche-Fahrzeugen (Macan, Cayenne) erfolgreich„, fügt Rechtsanwalt Ulbrich hinzu. “Dass wir jetzt auch dicht davor sind, ein Umdenken bei den „Kenntnisfällen“ zu erreichen, freut uns sehr„ schließt der Anwalt seine Ausführungen.

Schadensersatz auch bei “Kenntnisfällen„ möglich

“Die Einschätzung des OLG Oldenburg kommt für VW zur Unzeit. In naher Zukunft wird vor dem OLG Braunschweig die Muster­feststellungs­klage verhandelt. Dort wird es unter anderem auch um die „Kenntnisfälle“ gehen. Ein sich pro Kläger positionierendes Oberlandes­gericht im selben Bundesland dürfte die Richter am Oberlandes­gericht Braunschweig durchaus dazu motivieren, sich der Frage­stellung einmal unter Berücksichtigung der Argumente des Oldenburger Senats zu nähern„ meint Prof. Dr. Rogert. “Geschädigte, die ihr Fahrzeug nach September 2015 gekauft haben, dürfen mit Fug und Recht hoffen, ebenfalls entschädigt zu werden„, so der Anwalt.

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#6475

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d6475
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!