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Rundfunkbeitragsrecht | 07.10.2013

Autovermieter Sixt klagt wirklich gegen den Rundfunkbeitrag

Vor einigen Monaten hatte der Autovermieter Sixt bereits angekündigt, gegen den neuen Rundfunkbeitrag klagen zu wollen. Nun klagt er wirklich.

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Ein Sprecher des Unternehmens bestätigte einen entsprechenden Bericht der Bild am Sonntag.

Der größte deutsche Autovermieter muss dieses Jahr nach eigenen Angaben mehr als 3 Mio. Euro Rundfunkbeitrag an den sogenannten „Beitragsservice“ von ARD und ZDF (früher: GEZ) zahlen.

Klage beim Verwaltungsgericht München

Sixt hat jetzt eine Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht und angekündigt, notfalls den Rechtsweg auszuschöpfen und durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Rundfunkbeitrag verfassungswidrig

Sixt hatte bereits vor drei Jahren deutliche Kritik an der Gebührenreform geäußert und deren Verfassungsmäßigkeit angezweifelt. Auch ein von der Gesellschaft in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart (Universität Leipzig) kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass die Reformpläne, die schließlich unverändert von den Bundesländern beschlossen wurden, verfassungswidrig seien.

Rundfunkbeitrag pro Auto und Filiale

Sixt stört vor allem, dass seit dem 1. Januar 2013 neben der Abgabe für jedes Auto in der Flotte auch Abgaben für die mehreren hundert Vermietstationen in Deutschland zu zahlen sind, obwohl die Stationen weder über Fernseher noch über Radios verfügen. Diese sogenannte Betriebsstättenabgabe wurde neu eingeführt und richtet sich nach der Beschäftigtenzahl. Pro Autoradio würden 5,99 Euro pro Monat fällig, obwohl durch die Reform die geräteabhängige Rundfunkgebühr eigentlich abgeschafft werden sollte. Die Sixt-Flotte in Deutschland bestehe im Jahresdurchschnitt aus mehr als 40.000 Fahrzeugen.

Erhebliche Mehrbelastung

Sixt schätzt die gesamte Mehrbelastung aus der Gebührenreform auf einen sechsstelligen Betrag pro Jahr.

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BR widerspricht Sixt

Sixt zahl im Vergleichszeitraum 2013 nicht mehr, sondern weniger Rundfunkbeiträge als im Jahr zuvor, meint der Bayerische Rundfunk. Das liege - anders als von Sixt dargestellt - nicht nur daran, dass Sixt seine Autoflotte verkleinert habe, sondern auch an der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag.

Insgesamt müsse Sixt im ersten Quartal 2013 rund 70.000 Euro weniger zahlen als im ersten Quartal 2012. Rund 11.000 Euro davon ergäben sich durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag. So müsse Sixt zum Beispiel nicht mehr extra für Rundfunkgeräte in den Filialen zahlen und pro Filiale sei ein Fahrzeug beitragsfrei, teilte der BR mit.

Siehe zum Thema: Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?

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