Bundesrat will eigenen Straftatbestand
Um den Handel von illegalen Waren und Dienstleistungen im Internet in Zukunft besser bekämpfen zu können, sieht der Gesetzesentwurf einen eigenständigen Straftatbestand für Betreiber von Plattformen im Darknet vor. Danach soll auch das Anbieten von Leistungen im Darknet strafbar sein, wenn diese wiederum Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift oder Kinderpornografie ermöglichen.
Damit könnten sich die Betreiber von Handelsplattformen nicht mehr dadurch aus der Verantwortung ziehen, da sie allein die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, an den Handelsgeschäften unmittelbar aber nicht beteiligt sind. Eine eigene Verantwortung für die Geschäfte auf ihren Plattformen trifft sie bisher nicht, sie können allein als Gehilfen bestraft werden. Dies nachzuweisen ist allerdings vielfach schwer. Mit der eigenständigen Strafbarkeit des Betreibens einer Seite im Darknet würde auch eine eigene Verantwortlichkeit der Betreiber entstehen.
Effektive Strafverfolgung im Darknet
Auch verbesserte Handlungsmechanismen der Strafverfolgungsbehörden sieht der Gesetzesentwurf vor. So sollen Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich ermächtigt werden, von Postdienstleistern Auskünfte über Sendungen und ihren Verlauf zu erhalten. Dies ist bisher nicht möglich. Insgesamt soll es den Behörden erleichterte werden, dem illegalen Online-Handel mit wirksamen Maßnahmen entgegentreten zu können. Dabei soll die Verfolgung keinen rein nationalen Bezug haben, sondern es sollen Betreiber auch dann verfolgt und bestraft werden können, wenn sie ihre Leistungen zwar im Ausland anbieten, im Inland damit aber rechtswidrige Taten ermöglichen.
Der Gesetzesentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht und dort weiter diskutiert werden. Ob das ambitionierte Vorhaben der Länder damit tatsächlich Einzug in ein Gesetz findet, bleibt abzuwarten. Dennoch ein mutiger Vorstoß gegen illegale Waren- und Dienstleistungen im Online-Handel.
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