Bereits am Abend des 29. Juli 2024 kannten einige Medien den Inhalt des erst am 30. Juli 2024 verkündeten Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ (Aktenzeichen 2 BvF 1/23 u.a.). Wie konnte das geschehen?
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu eine interne Untersuchung des Vorfalls durchgeführt. Dabei sei nun festgestellt worden, dass eine PDF-Datei mit einer Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über eine URL abgerufen werden konnte.
Die Untersuchung habe bestätigt, dass hierfür eine technische Funktion ursächlich war. Die PDF-Datei sei unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls noch am Abend des 29. Juli 2024 gelöscht worden. Die ursächliche technische Funktion sei am 30. Juli 2024 dauerhaft deaktiviert worden.