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27.11.2024

Fehlfunktion

Bundesverfassungsgericht schließt Untersuchung zum vorzeitigen Bekanntwerden der schriftlichen Urteilsgründe in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ ab

Technische Fehlfunktion

Am 30. Juli 2024 verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ (Aktenzeichen 2 BvF 1/23 u.a.). Bereits am Vortag war eine Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über das Internet öffentlich zugänglich.

Bereits am Abend des 29. Juli 2024 kannten einige Medien den Inhalt des erst am 30. Juli 2024 verkündeten Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ (Aktenzeichen 2 BvF 1/23 u.a.). Wie konnte das geschehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu eine interne Untersuchung des Vorfalls durchgeführt. Dabei sei nun festgestellt worden, dass eine PDF-Datei mit einer Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über eine URL abgerufen werden konnte.

Die Untersuchung habe bestätigt, dass hierfür eine technische Funktion ursächlich war. Die PDF-Datei sei unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls noch am Abend des 29. Juli 2024 gelöscht worden. Die ursächliche technische Funktion sei am 30. Juli 2024 dauerhaft deaktiviert worden.

Quelle: DAWR(BVerfG/pt)
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