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„Es kann niemandem vorgeworfen werden, wenn er als Anwältin oder Anwalt wirtschaftlich erfolgreich tätig ist“, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident in Stuttgart. Wenn nun Anwälte im Sozialrecht wirtschaftlich erfolgreich in diesem Bereich seien, dann zeige dies eben, dass viele Bescheide falsch sind.
Mehraufwand der Jobcenter wegen falscher Bescheide darf nicht den Anwälten vorgeworfen werden
„Jeder hat einen Anspruch darauf, dass die Behörden sauber arbeiten und die Ansprüche der Mandanten richtig berechnen“, so Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Sozialrechtsanwalt und Mitglied des DAV-Vorstandes. Für die Jobcenter gelte der Amtsermittlungsgrundsatz. Es sei diesen durchaus zuzumuten, ihre eigenen Berechnungen zu überprüfen und eventuelle Rechenfehler zu korrigieren. Der Mehraufwand, den Behörden bei der Überprüfung ihrer eigenen, rechtswidrigen Bescheide haben, kann nicht den Anwältinnen und Anwälten vorgehalten werden, die im Interesse ihrer Mandanten gegen diese Bescheide vorgehen. „Hinzu kommt, dass nachweislich im Schnitt rund 40 Prozent der Bescheide im Bereich Arbeitslosengeld II fehlerhaft sind“, betont Schafhausen weiter. Die anwaltliche Tätigkeit hiergegen richtet sich gegen die Fehler und sei daher Ausfluss dieser hohen Fehlerquote. Gesetzgeber, Behörden und Ämter sollten korrekt arbeiten. „Sollen wir unsere Mandaten mit dem Hinweis wegschicken, der Bescheid sei zwar falsch, aber dagegen unternehmen könne man nichts?“, so Schafhausen weiter.
Oft kleine Kanzleien im Sozialrecht tätig
Der Großteil der im Bereich Sozialrecht bzw. Arbeitslosengeld II tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Einzelanwältinnen und -anwälte oder in kleinen Einheiten tätig. Sie bleiben mit ihren Umsätzen üblicherweise hinter denen aus anderen Rechtsgebieten zurück. „Damit qualitätsvolle Beratung und Vertretung von Hartz-IV-Beziehern möglich ist, brauchen wir gute und erfolgreiche Anwältinnen und Anwälte“, so der DAV-Präsident Ewer.
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