Gemäß § 1 Absatz 1 des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) soll Hartz IV (eigentlich: Arbeitslosengeld II oder ALG II) als Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Hartz IV soll mit der monatlichen Regelleistung den täglichen Lebensbedarf – Lebensmittel, KIeidung, Hausrat etc. – decken. Ferner wird in angemessenem Rahmen die Miete einschließlich Mietnebenkosten und Heizung bezahlt.
Anwaltsliste: Wir haben hier - weiter unten auf der Seite - eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Probleme mit Hartz IV haben. Alternativ können Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) auch nach einem Anwalt für Sozialrecht suchen.
Mehrbedarf für Hartz-IV-Empfänger
Darüber hinaus sieht das Sozialrecht in verschiedenen Konstellationen Mehrbedarf vor. So können beispielsweise gesonderte Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung beantragt werden. Schwangere und Alleinerziehende erhalten zwingend Mehrbedarf. Auch Menschen mit Behinderung kann Mehrbedarf zustehen. Mehrbedarf wird ferner gewährt, wenn besondere Medikamente notwendig sind und bezahlt werden müssen.
Hohe Fehlerquote bei Hatz-IV-Bescheiden der Jobcenter
Über den entsprechenden Leistungsantrag entscheidet das zuständige Jobcenter. Dabei kommt es nicht selten zu Fehlentscheidungen – sei es aufgrund einer fehlerhaften Auslegung des komplizierten SGB II, einer falschen Tatbestandswürdigung oder schlicht motiviert durch das Ziel der Kostenminimierung.
Rechtsmittel gegen Hartz-IV-Bescheid
Betroffene Hartz-IV-Antragsteller können gegen fehlerhafte Bescheide rechtlich vorgehen. Dazu müssen sie jedoch ihre Rechte aktiv wahrnehmen. Von alleine passiert auch im Sozialrecht nichts. Wer gegen einen rechtswidrigen Hartz-IV-Bescheid nichts unternimmt, muss mit den Rechtsfolgen des Bescheids leben.
Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht
Gegen fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide ist zunächst innerhalb der Widerspruchsfrist (1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids) Widerspruch beim Jobcenter einzulegen. Im Rahmen des dadurch in Gang gesetzten Widerspruchsverfahrens prüft die Behörde den Widerspruch und erlässt einen Widerspruchsbescheid. Ergeht dieser zuungunsten des Widerspruchsführers (des Betroffenen), so kann dieser – wiederum innerhalb einer Frist von einem Monat – gegen den Bescheid Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben.
Einstweiliger Rechtsschutz bei finanzieller Notlage
Besonders tückisch bei diesen Verfahren ist eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Im Verwaltungsrecht gilt in den meisten Fällen, dass ein Rechtsbehelf gegen einen belastenden Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung entfaltet – also der Verwaltungsakt erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung wirksam wird. Bei Hartz-IV-Bescheiden ist dies gemäß § 39 SGB II jedoch nicht der Fall. Das heißt, dass eine durch einen entsprechenden Bescheid des Jobcenters gestrichene oder verweigerte Leistung vorerst nicht bezahlt wird. Widerspruch und Klage ändern nichts daran, dass der Bescheid vorerst schon wirksam wird.
Die für den Betroffenen negativen Konsequenzen können erst im Nachhinein von der Widerspruchsbehörde bzw. dem Sozialgericht korrigiert werden. Deshalb kann es in vielen Fällen notwendig sein, verweigerte Hartz-IV-Ansprüche im gerichtlichen Eilverfahren (einstweiliger Rechtsschutz) per einstweiliger Verfügung vorerst durchzusetzen. Dies ist dann möglich, wenn der Betroffene nicht bis zum Abschluss des Verfahrens auf die Leistung warten kann und eine finanzielle Notlage vorliegt.
Typische Fehler in Hartz-IV-Bescheiden
Streit um fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide gibt es aus vielen Gründen. Typische Fehler sind Abstriche bei den Unterkunftskosten, Nichtberücksichtigung von Freibeträgen und Schonvermögen, rechtswidrige Anrechnung von Kindergeld, Ablehnung von Mehrbedarf, Zuschüsse nach dem Bildungspaket für Schüler, rechtswidrige bzw. unverhältnismäßige Sanktionen und Auflagen oder schlichtweg die Ablehnung von beantragten Leistungen.
Rechtsanwalt für Sozialrecht
Wer von einem für ihn negativen Hartz-IV-Bescheid betroffen ist und sich gegen Auflagen, Leistungskürzungen oder Ablehnung beantragter Leistungen zur Wehr setzen möchte, kann sich umfassend von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht beraten lassen. Der Rechtsanwalt für Sozialrecht kann bereits bei der Antragstelllung helfen, den Hartz-IV-Bescheid prüfen und die Rechte des Antragstellers konsequent gegen das Jobcenter durchsetzen – im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren sowie im Klageverfahren vor dem Sozialgericht – und bei finanziellen Notlagen auch im gerichtlichen Eilverfahren.
Dabei sind die meisten Verfahren für den Betroffenen kostenfrei, da Hartz-IV-Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtsgebührenfrei sind. Für die notwendigen Anwaltskosten wird in den meisten Fällen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gewährt, so dass Hartz-IV-Empfänger trotz Mittellosigkeit ihre Rechte effektiv durchsetzen können.
Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien
An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie Ärger im Zusammenhang mit einem Hartz IV-Bescheid haben:
Anwälte aus Berlin
- Rechtsanwalt Gerd KlierAnwaltskanzlei Klier & SchulzeKonrad-Wolf-Str.103, 13055 Berlin-Alt-Hohenschönhausenpräsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
Mierendorffstraße 16, 10589 Berlin-Charlottenburg - Rechtsanwältin Barbara MehrMarburger Straße 14, 10789 Berlin
- Rechtsanwalt Holger LangeEmser Str. 9, 10719 Berlin
Anwälte aus Bayern
- präsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
- Gabriele Paul & KollegenWeiße Herzstraße 10, 91054 Erlangen
Anwälte aus Nordrhein-Westfalen
- Rechtsanwalt Christian SpiesBlücherstraße 1A/Ecke Nordstraße, 40477 Düsseldorf
- CHS RechtsanwälteGrafenhof 5/Ecke Westenhellweg, 44137 Dortmund
- Rechtsanwaltskanzlei Dietmar Essers-HildAuf dem Wollerscheid 11, 52152 Simmerath
Anwälte aus Niedersachsen
- Rechtsanwälte Dr. Papsch & CollegenHerrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover
- Rechtsanwältin Claudia SchüßlerSüdstraße 40a, 31515 Wunstorf
Anwälte aus Hamburg
- Rechtsanwalt Dr. Jörn LütjohannSchloßstraße 78, 22041 Hamburg
- Böhnert Färe Großmann KnoopWoldsenweg 2, 20249 Hamburg
Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Ärger im Zusammenhang mit einem Hartz IV-Bescheid haben.