wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Familienrecht | 14.03.2014

Erweitertes Adoptionsrecht für Homosexuelle: Bundeskabinett beschließt Gleichstellung von Homosexuellen bei Sukzessivadoption

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Bundesjustizminister Heiko Maas sieht dies als weiteren „Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften.“

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 19. Februar 2013 umsetzen. In dem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewertet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung betont, dass Lebenspartner ebenso wie Partner in einer Ehe in dauerhafter rechtlicher Bindung für das Wohl des Kindes sorgen können; das Kindeswohl stehe der Sukzessivadoption nicht entgegen, sondern spreche im Gegenteil sogar dafür, diese zu ermöglichen.

Das neue Gesetz sieht nunmehr vor, dass ein adoptiertes Kind vom Lebenspartner des zunächst Annehmenden adoptiert werden darf – so wie es auch Eheleuten bereits seit langem schon möglich ist.

LSVD kritisiert den Gesetzesentwurf

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bedauerte die Halbherzigkeit des Regierungsentwurfs. Statt endlich das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption aufzuheben, werde ein Placebo-Gesetz vorgelegt. „Das ist vollkommen unzureichend und diskriminierend“, sagte Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. Es gebe keinerlei sachlichen Grund, eingetragenen Lebenspartnerschaften das gemeinschaftliche Adoptionsrecht weiterhin zu verweigern. Der LSVD forderte den Bundestag auf, den Gesetzwurf der Bundesregierung umfassend nachzubessern.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#136